Gibt es bei Legionellen eine sichere Gefährdungsanalyse?
Die Franke Aquarotter GmbH weist auf eine begrenzte Aussagekraft hin
Die Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sind für den einwandfreien Betrieb ihrer Trinkwasserinstallation selbst verantwortlich - dafür sorgen die Vorgaben der Deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die Ausführungen der Franke Aquarotter GmbH zeigen jedoch, dass eine Gefährdungsanalyse bei Legionellen nur bedingt möglich ist.
Ganz gleich, ob öffentliches oder gewerbliches Gebäude, Rathaus oder Schule, Schwimmbad oder Sporthalle – wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen (100 KBE/100ml) überschritten, steht der Betreiber in der Pflicht. Die Ursachen für die Kontamination müssen sofort untersucht werden. Außerdem muss eine Gefährdungsanalyse vorgenommen werden, auf deren Basis ein Konzept für eine mögliche Sanierung zu entwickeln und umzusetzen ist. Der Vorgang ist in der Trinkwasserverordnung exakt vorgegeben. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass die Gefährdungsanalyse die an sie gestellten Anforderungen nur bedingt erfüllt.
Die kritischen Punkte
Mangelnde Fachkenntnisse führen oft dazu, dass für die Probe nicht geeignete Entnahmestellen gewählt werden. Die Untersuchung führt dann schnell zu nicht repräsentativen Ergebnissen. Bei der Probe werden außerdem vorwiegend die im Wasser suspendierten Legionellen erfasst – nur sehr beschränkt die im Biofilm siedelnden Spezies. Rund 70 Prozent der Kontaminationen bleiben daher unentdeckt. Auch die Kultivierungsbefunde aus dem Labor sind kritisch zu beurteilen: Legionellen können stressbedingt einen VBNC-Zustand einnehmen, in dem sie zwar lebensfähig, aber nicht kultivierbar sind. Das führt dazu, dass die Trefferquote hier nur bei 30 Prozent liegt. Außerdem konnte der Zusammenhang zwischen dem KBE-Wert und einem Gesundheitsrisiko bisher nicht nachgewiesen werden. Selbst die Fachwelt spricht hier von einem „Bauchgefühl“, was die Festlegung des technischen Maßnahmenwerts betrifft. Zu guter Letzt bleibt die Kaltwasserseite bei der Probenahme durch die Trinkwasserverordnung weitgehend unberücksichtigt. Dabei zeigt die Praxis: Genau hier sind oft die Ursachen der Kontamination zu finden.
Hygienisches Handeln bringt mehr (Rechts-)Sicherheit
Die aufgeführten Punkte zeigen, dass trotz Einhalten der Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Beurteilung des tatsächlichen Zustands einer Trinkwasserinstallation nur bedingt möglich ist. Noch schwieriger ist es, auf dieser Grundlage korrekt einzuschätzen, ob und welches Gesundheitsrisiko besteht. Für den Betreiber bedeutet dies: Auch dann, wenn er seine Installation formal hygienekonform gemäß Trinkwasserverordnung betreibt, kann es zu Legionellen-Infektionen kommen – und dafür steht er durch seine Verkehrssicherungspflicht in der Haftung. Deshalb sollte jeder Betreiber unabhängig vom KBE-Wert grundsätzlich darauf bedacht sein, mögliche Ursachen von Kontaminationen zu erkennen und zu beseitigen.