Klimaschutz: neue Fördermöglichkeiten
Beratung für Kommunen über das „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ beim Deutschen Institut für Urbanistik
Das Bundesumweltministerium hat die Förderung des Klimaschutzes weiter ausgebaut. Erstmals werden Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren und der Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas bezuschusst. Auch gemeinnützige Sportvereine können nun für Energiesparmaßnahmen Fördermittel erhalten und die Antragsberechtigung für mehrheitlich kommunale Unternehmen wurde auf einen Großteil der Förderschwerpunkte ausgeweitet.
Die Klimaziele der Bundesregierung sind ehrgeizig. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent reduziert werden. Als Vergleichswerte gelten die Zahlen aus dem Jahr 1990. Bis zum Jahr 2050 soll die Reduzierung sogar 80 bis 95 Prozent erreichen. Ein wichtiger Schritt ist die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“.
Seit 2008 wurden bereits 3300 Kommunen bei insgesamt ca. 9300 Projekten unterstützt. Beispielsweise rüstete die Stadt Singen in Baden-Württemberg bei der Straßenbeleuchtung flächendeckend auf LED-Leuchten um. Auch kleinere Gemeinden engagieren sich. So sanierte die bayerische Stadt Schwabmünchen die Innenbeleuchtung ihrer kommunalen Liegenschaften. Im Landkreis Göppingen schlossen sich 37 Kommunen zusammen und erstellten ein integriertes Klimaschutzkonzept.
Zum 1. Juli 2016 wurde die Kommunalrichtlinie erweitert und bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. So sind für Kommunen und lokale Akteure neue Anreize entstanden. Wer sich genau über alle Möglichkeiten informieren möchte, wird im „Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz“ (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik gut beraten.
Über das SK:KK
Das SK:KK arbeitet im Auftrag des Bundesumweltministeriums und berät zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten sowohl in persönlichen Gesprächen als auch über Email. Außerdem bietet das SK:KK eine breite Palette an Veranstaltungen, mit deren Hilfe die Öffentlichkeit informiert und motiviert wird.
Wichtig: Anträge können zwischen dem 1. Januar und dem 31. März und zwischen dem 1. Juli und dem 30. September gestellt werden.
Greta Link und Benjamin Kroupa
Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Urbanistik in Berlin
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin
Tel.: +49 (0)30 39001-170
Fax: +49 (0)30 39001-180
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie