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30. November 2018 – Anzeige

Bausparkassen entdecken Kommunen als Kunden

Neue Strategien für den effizienten Einsatz wirtschaftlicher Mittel für Städte und Gemeinden

In der aktuellen Finanzmarktlage ist die Sicherung der niedrigen Zinsen für zukünftige Investitionen ein wichtiges Thema. Umso lohnender kann dies sein, wenn es sich um ein hohes Investitionsvolumen im sechs- oder siebenstelligen Euro-Bereich handelt. Als Vehikel kann hierzu der „gute alte Bausparvertrag“ dienen, der den Grundstein für eine äußerst günstige Finanzierung in der Zukunft bereits heute legen kann.

Doch nicht nur für private Häuslebauer mit großvolumigen Bau- beziehungsweise Kaufabsichten, sondern gerade auch für institutionelle Investoren wie Gemeinden, Landkreise sowie kommunale Unternehmen kann diese Finanzierungsoption besonders attraktiv sein.

„Gerade bei höheren Investitionssummen kommen die Vorteile eines Bausparvertrags gut zur Geltung: `Groß spart auch groß´ kann man es auf den Punkt bringen. So kann leicht eine sehr deutliche Ersparnis bei den Finanzierungskosten gegenüber herkömmlichen Darlehen bewirkt werden“, sagt dazu Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse.

Zu den bekannten Vorteilen eines Bausparvertrags zählen die vertraglich vereinbarte Niedrigzinsgarantie, die Unabhängigkeit vom volatilen Kapitalmarkt, volle Flexibilität in der Spar- und Darlehensphase sowie die Möglichkeit, beim Bauspardarlehen jederzeit kostenfreie Sondertilgungen in beliebiger Höhe vorzunehmen.

 

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Insbesondere weil Städte und Gemeinden mehr denn je auf den wirtschaftlichen Einsatz ihrer Mittel achten müssen, kann der Bausparvertrag für sie eine Finanzierungsalternative darstellen. „Schließlich geht es in der Regel um größere Vorhaben und damit auch hohe finanzielle Beträge, die von der Kommune – und damit dem Steuerzahler – finanziert werden“, sagt dazu Wolfgang Kaltenbach, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Südwest, die bis Anfang November 2018 Kommunalbausparverträge über 238 Millionen Euro vermittelt hat, was nahezu eine Verdoppelung der Vorjahresumsatzes entspricht.

Auch bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall wird betont, dass Kommunalbausparverträge der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur dienen und für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Aufgaben eingesetzt werden können. „Sie sind als Anlageform sicher und als Darlehen kostengünstig. Kommunale Entscheidungsträger haben bereits bei Vertragsabschluss Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit des Vertrages“, erläutert Peter Magel, Vertriebsvorstand von Schwäbisch Hall und verantwortlich für das Kommunalbausparen. Wenn eine Kommune mit einem Bauspardarlehen die Erschließungskosten für ein neues Baugebiet finanziert, kann sie die späteren Einnahmen durch Grundstücksverkäufe an Bauherren jederzeit für Sondertilgungen verwenden, und so die zeitlich nur ungenau planbaren Verkaufserlöse direkt zur Schuldentilgung einsetzen. „Kommunales Bausparen ist ein geeignetes Finanzierungsinstrument für Bürgermeister, Gemeinderäte und Kämmerer, die verantwortungsvoll mit ihrem Etat umgehen wollen“, schlussfolgert Magel.

 

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Um die vielfältigen Ansprüche auch in Zukunft erfüllen zu können, müssen die Kommunen – besonders vor dem Hintergrund der derzeit schwierigen Haushaltslage – neue Strategien für den effizienten Einsatz ihrer knappen wirtschaftlichen Mittel entwickeln.

Der Bausparvertrag fungiere hierbei insbesondere als preiswerte Zinsabsicherung für Kommunen, die Wert auf Planbarkeit ihrer Investitionen legen, heißt es bei Wüstenrot. Für Städte und Gemeinden sind die Einsatzmöglichkeiten des Bausparens sehr vielfältig. Im kommunalen Bereich kann der Bausparvertrag zur Finanzierung von Infrastruktur-Maßnahmen wie beispielsweise dem Kauf, Bau, der Modernisierung oder Sanierung von kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Sportanlagen dienen. Auch ein Grundstückserwerb für diese Maßnahmen, Investitionen in Versorgungseinrichtungen wie Wasser, Gas und Strom oder Einrichtungen zur Abwasser- und Müllbeseitigung sind mit einem Bauspardarlehen finanzierbar. Selbst Umschuldungen von älteren Darlehen für diese Zwecke sind möglich.

Zusätzlicher Vorteil beim Bausparen ist, dass bei Vertragsabschluss keine bindende Festlegung des Verwendungszwecks erfolgen muss. Sogar die Übertragung von zinsgünstigen Darlehensanteilen an Mitarbeiter und Bürger der Kommune ist möglich.

 

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Pressebüro Spengler

Thomas Spengler

E-Mail. brief@pressebuero-spengler.de
Web. www.pressebuero-spengler.de

12. September 2024


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