Ausschreibungen im oberschwelligen Bereich sind seit Oktober papierfrei

31. Januar 2019 – Anzeige

Digitale Vergabeverfahren

Ausschreibungen im oberschwelligen Bereich sind seit Oktober papierfrei

Seit dem 18. Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen im „oberschwelligen“ Bereich die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens elektronisch gestalten. Alle wichtigen Dokumente wie Ausschreibungsunterlagen, Angebote der Zulieferer, Teilnahmeanträge oder Interessensbekundungen dürfen nicht mehr postalisch ausgetauscht werden, sondern nur noch digital.

Kein Wunder, dass immer mehr Verwaltungen auch im unterschwelligen Bereich auf elektronische Vergabe- und Verwaltungsverfahren umstellen – schon deshalb, weil die nächste Stufe der europaweiten eGovernment-Initiative nicht mehr lange auf sich warten lässt. Bis 2020 müssen die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen nämlich auch den Empfang und die automatisierte Weiterverarbeitung von strukturierten, elektronischen Rechnungsdokumenten sicherstellen.

 

E-Invoicing für Kommunen

Zudem koppelt die für Auftraggeber des Bundes geltende E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) die Erteilung eines Auftrags oder einer Konzession im elektronischen Vergabeverfahren ab 2020 faktisch auch an die Fähigkeit des Ausschreibungsgewinners, elektronische Rechnungen in einem passenden Format zu übermitteln. Grund genug also für alle Zulieferer der öffentlichen Verwaltung, sich möglichst bald mit dem Thema E-Invoicing zu befassen.

Einer der führenden Anbieter von digitalen Kommunikations- und Transportlösungen sowie ausgereiften Lösungen zur effizienten Postbearbeitung ist Neopost. Mit einer Präsenz in 31 Ländern und 5800 Mitarbeitern agiert der international erfolgreiche Technologie- und Servicedienstleister auch als Know-How-Träger und kompetenter Partner beim effektiven, sicheren und datenschutzkonformen Handling großer Datenmengen – auch im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Seit Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen im „oberschwelligen“ Bereich die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens elektronisch, also digital gestalten. Darunter fallen Dokumente wie Ausschreibungsunterlagen, Angebote der Zulieferer, Teilnahmeanträge oder Interessensbekundungen.

Seit Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen im „oberschwelligen“ Bereich die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens elektronisch, also digital gestalten. Darunter fallen Dokumente wie Ausschreibungsunterlagen, Angebote der Zulieferer, Teilnahmeanträge oder Interessensbekundungen.


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17. April 2024


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