Bayerns Kommunen – für die Zukunft gerüstet
Finanzierungen leicht gemacht dank der LfA Förderbank Bayern
Die Anforderungen an Kommunen und Städte nehmen ständig zu. Dabei ist es egal, ob es um moderne Breitbandnetze, den Ausbau von Straßen oder die Umstellung auf erneuerbare Energien geht. Die staatliche Spezialbank LfA Förderbank Bayern hilft hier schnell und unbürokratisch und fördert Investitionen in die Infrastruktur mit zinsgünstigen und langfristigen Krediten. Bei größeren Projekten steht die Förderbank kommunalen Unternehmen zudem als zuverlässiger Partner in Konsortialfinanzierungsrunden zusammen mit anderen Banken zur Seite.
Basisangebote und Spezialprogramme
Die Angebote der LfA sind weit gefächert und reichen von Basisangeboten bis zu Spezialprogrammen. Die Basisangebote fördern unter dem Stichwort „Infrakredit Kommunal“ Maßnahmen im Bereich öffentliche Infrastruktur. Dabei kann es sich um den Ausbau von Straßen, aber auch um den Bau einer Kläranlage handeln. Das gleiche gilt für die Förderung des Fremdenverkehrs oder für die Förderung der Wissenschaft, der Technik und der Kulturpflege. Auch bei nicht umlagefähigen Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen ist das Basisangebot hilfreich. Für Breitband- und Energieprojekte hat die LfA dagegen eine Reihe von Spezialprogrammen bereitliegen.
Schnelleres Internet und weniger Energie – kein Problem!
Das Internet muss heute schnell und sicher sein. Das geht nur mithilfe eines modernen Breitbandnetzes. Gleichzeitig soll der Energieverbrauch der Kommunen sinken. Dafür gibt es heute beispielsweise Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen und eine generelle Umstellung auf erneuerbare Energien. In beiden Fällen gibt es von der LfA besondere Infrakredite. Der Infrakredit Energie greift beispielsweise dann, wenn die Energieeinsparung nach der Investition mehr als 20 Prozent beträgt. Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die Förderbank das Zuschussprogramm des Freistaats Bayern. Besonders günstige Zinssätze und lange Laufzeiten machen die Finanzierung des über den Zuschuss hinausgehenden Eigenanteils der Kommunen einfacher.
Fakten:
- Antragsberechtigt sind im Förderangebot für Kommunen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände.
- Die Darlehen sind mit Laufzeiten von 10, 20 und 30 Jahren langfristig ausgerichtet.
- Kommunen haben die Möglichkeit, je nach Laufzeit bis zu fünf Tilgungsfreijahre in Anspruch zu nehmen.
- Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen bei Krediten bis 2 Millionen Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Krediten über 2 Millionen Euro.
- Bei Energievorhaben liegt der maximale Darlehensbetrag bei 4 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Beantragt werden die Förderkredite direkt bei der LfA. Bei Fragen steht interessierten Kommunen das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA telefonisch (089/ 2124 1505) oder per E-Mail (infra@lfa.de) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auch unter www.lfa.de/infrastruktur