24. September 2019 – Anzeige

Die manipulationssichere Kassenaufzeichnung wird zukünftig Pflicht

Verantwortlich sind auch kommunale Benutzer / Lösung zur Nachrüstung ist verfügbar

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen schreibt zum 1. Januar 2020 eine manipulationssichere Kassenaufzeichnung in Registrierkassen vor – diese Forderung des Gesetzes wird auch öffentliche Einrichtungen treffen.

Alle neuen Kassensysteme müssen ab 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur manipulationssicheren Aufzeichnung von Kassendaten enthalten. Die bestehenden Registrierkassen müssen bis 2022 nachgerüstet werden. Dies klingt zunächst nach einem Problem der Kassenhersteller, welches diese sicher in den Griff bekommen werden.

Doch halt: Für PC-basierte Kassensysteme gilt verschärfend die Verpflichtung zur Installation einer TSE bereits zum 1. Januar 2020. Verantwortlich für die Verwendung eines sogenannten Fiskalspeichers in der Kasse ist der Benutzer, und das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor. Das bedeutet, dass auch alle Kassen in kommunalen Einrichtungen umgerüstet werden müssen, selbst dort, wo gar keine Umsatzsteuer erhoben wird, wie im Museum oder im Theater.

 

Die Swissbit TSE ist steckbar und somit einfach zu integrieren. Bestehende Kassensysteme lassen sich problemlos nachrüsten.

Die Swissbit TSE ist steckbar und somit einfach zu integrieren. Bestehende Kassensysteme lassen sich problemlos nachrüsten.

 

Noch keine Sicherheitseinrichtungen verfügbar?

Derzeit gibt es noch keine Lösungen wegen der geforderten BSI-Zertifizierung und es macht sich Unruhe breit. Doch tatsächlich besteht Hoffnung, dass die Kassenhersteller die Nachrüstung schaffen. Die Swissbit AG, ein europäischer Hersteller industrieller und sicherer Speichermedien, befindet sich mit drei Varianten seiner TSE bereits im Zertifizierungsprozess beim BSI und ist bereit, die zertifizierte TSE gemäß TR-03153 rechtzeitig auszuliefern. Die Swissbit TSE im Format eines USB-Sticks, einer SD- oder microSD-Karte lässt sich in jedes Kassensystem einstecken und integrieren; unabhängig davon, ob es sich um klassische Kassensysteme oder Softwarelösungen für PCs oder Tablets handelt.

Diese Speicherkarten mit speziellen Verschlüsselungsfunktionen sind bereits in anderen Ländern im Einsatz, um die dortigen Vorschriften zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug einzuhalten.

Seit Ende letzten Jahres sind Muster bei den Herstellern und seit April 2019 offiziell im Feldtest des DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e. V.). Speicherkarten mit Sicherheitsfunktionen sind bereits vielfach in anderen Bereichen im Einsatz: zum Beispiel in abhörsicheren Telefonen oder Polizei-Bodycams.

 

Der Schweizer Hersteller, der in Deutschland produziert, ist mit vielen Kassenherstellern im Gespräch, um mit ihnen die sogenannte Fiskalisierung umzusetzen und rät: „Im Zweifel sollte man deshalb selbst auf seine Lieferanten zugehen und nach einer Fiskalisierungslösung fragen.“

 

Die TSE von Swissbit ist als Einzelgerät-Lösung verfügbar sowie auch als LAN-Lösung mit mehreren parallelen TSEs zur Anbindung unterschiedlicher Geräte.

Die TSE von Swissbit ist als Einzelgerät-Lösung verfügbar sowie auch als LAN-Lösung mit mehreren parallelen TSEs zur Anbindung unterschiedlicher Geräte.

 

Swissbit präsentiert sich auf der it-sa 2019 in Nürnberg, der Fachmesse für IT-Sicherheit, vom 8. bis 10. Oktober 2019. Das Unternehmen ist Mitaussteller auf dem Stand des Vereins „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“.

 

 

 


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