Baumpflege – wo Kommunen hoch hinaus müssen
So werden Städte und Gemeinden ihrer Pflicht zur Kontrolle gerecht - Kletterprofis in Aktion
Wo Leitern enden und das Terrain schwierig wird, da beginnt in der Baumpflege der Kommunen die Mission der Baumkletterer.
Baumeigentümer sind mit Blick auf Schadenersatzpflichten gemäß §§ 823 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verkehrssicherungspflicht ihrer Baumbestände angehalten. Für die Kommunen ergibt sich die zusätzliche Herausforderung, dass ein Großteil ihrer Baumbestände in alle Bereiche öffentlichen Lebens eingebunden sind – Straßen- und Parkbäume, Bäume rund um Schulen, Kindergärten, Wohnanlagen, Friedhöfe und viele weitere Bereiche. Meist erschweren dicht aufrückende Bebauung, fließender Verkehr oder Passanten die Arbeit am Baum. Der Schutz Dritter aber hat stets Vorrang. Im Schadensfall drohen hohe Buß- und Schmerzensgeldzahlungen.
Hier hat sich der Einsatz von Baumkletterern bewährt. In regelmäßigen Intervallen wird der Baum durch sie kontrolliert und wenn nötig bestiegen. Galt bis 2010 noch die Regelung der zweimaligen Jahreskontrolle (einmal belaubt, einmal unbelaubt), fordert ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Juli 2010 eine dem Einzelfall angepasste Regelung:
„Eine starre Kontrolle zweimal im Jahr wird mittlerweile als baumpflegerisch nicht sinnvoll und angezeigt angesehen, weil sie den Umständen des Einzelfalles nicht gerecht wird (Hötzel, VersR 04, 1234; Otto VersR 04, 878, 879; Breloer VersR 94, 359; Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 4. Aufl. 2007 Rz. 439; OLG Hamm VersR 94, 357). Dem trägt die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. entwickelte Baumkontrollrichtlinie, erschienen im Dezember 2004, Rechnung, die die Häufigkeit der angemessenen Kontrolle aufgrund forstwissenschaftlicher Untersuchungen nach der Gefahrenlage, der Baumart, dem Standort und dem Alter des Baumes in differenzierter Weise bestimmt. Danach bedürfen Jungbäume in der Regel keiner Kontrolle, gesunde und leicht beschädigte Bäume in der Alterungsphase […] einer einmal jährlichen Regelkontrolle. Die Alterungsphase beginnt zwischen 50 und 80 Jahren (Seite 19, 22 der Baumkontrollrichtlinie).“
Quelle: Breloer, Helge: OLG Köln. Keine zweimal jährliche Baumkontrolle, in: AFZ – Der Wald 20 (2010), S. 41.
In der klettergestützten Baumpflege kommt die sogenannte „Seilklettertechnik“ – kurz SKT – zum Einsatz. Dabei handelt es sich um ein genormtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes Arbeitsverfahren. Wird der Baum mithilfe von Gurt und Seil bestiegen, ist eine volle Begehung der Äste möglich.
Selbst der Feinastbereich der Krone kann erreicht werden. Hohe Druckbelastung des Wurzelbereichs, aber auch Streifschäden der Stammrinde durch den sonst nötigen Einsatz von schweren Arbeitsgeräten, wie Kränen oder Hebebühnen, entfallen. Baumkletterer sind in ihrer Mobilität nahezu uneingeschränkt, selbst schwieriges Terrain stellt für sie kein Hindernis dar.
Als akkreditierte Baumkletterschule deckt die ‚arborfaktur‘ mittlerweile alle Bereiche der Seilklettertechnik ab. Angefangen hat es mit der Kletterausbildung im Baum bzw. mit den Kursen Seilklettertechnik A(“SKT A“; Einführung in die Seilklettertechnik im Baum) und Seilklettertechnik B („SKT B“; Arbeiten mit Seilklettertechnik und Motorsäge im Baum). Aus dem Klettern in Bäumen hat sich mit der Zeit ein breit gefächertes Ausbildungsspektrum entfaltet, das alle Bereiche der Seilklettertechnik bzw. der Seilzugangstechnik abdeckt. Dazu gehören unter anderem auch die Ausbildung zum Industriekletterer sowie die Schulung von Handwerkern und Feuerwehren im Bereich der Absturzsicherung.
Bei allen Kursen ist es den Ausbildern der ‚arborfaktur‘ Kletterschule im Schwarzwald ein wichtiges Anliegen, ihren Teilnehmern eine sichere und zugelassene Arbeitsweise auf dem neuesten Stand der Technik zu vermitteln.
Unter folgendem Link finden Interessierte weitere Informationen zu den Kursen:
http://www.arborfaktur.de/kurse/