Denkmalschutz ist wichtiger denn je: Aus kommunaler Sicht ist es sinnvoll, sich über mögliche Bodendenkmäler möglichst frühzeitig zu informieren. So lassen sich Abwägungsprobleme vermeiden und Wege zur Denkmal schonenden, kostensparenden Planung finden.

Denkmalschutz ist wichtiger denn je: Aus kommunaler Sicht ist es sinnvoll, sich über mögliche Bodendenkmäler möglichst frühzeitig zu informieren. So lassen sich Abwägungsprobleme vermeiden und Wege zur Denkmal schonenden, kostensparenden Planung finden.

23. Dezember 2019

Von „Altlasten“ zu Werten für die Zukunft

Bodendenkmäler: Was Kommunen in der denkmalschonenden Planung beachten müssen

Bodendenkmäler sind wertvolle Zeugen vergangener Zeiten. Gleichzeitig können sie zu zahlreichen Problemen und Unannehmlichkeiten für Kommunen, Eigentümer, Grundstückserwerber und Planer führen. Ein Großteil hiervon lässt sich jedoch durch eine frühzeitige, vorausschauende kommunale Planung vermeiden.

Altlasten – so nannte sie schon mancher Entscheidungsträger, wenn er erstmals von Bodendenkmälern im Baugebiet erfuhr. Sie schnell und billig zu entsorgen war dann das Ziel. Heute verbindet sich mit der ersten Information immer öfter die Frage nach der Bedeutung dieser Denkmäler, dem Wert dieser Spuren aus der Vergangenheit. Die Ergebnisse der Archäologie treffen inzwischen vielerorts auch auf großes Interesse der Bürgerschaft. Doch wecken Ausgrabungen und ihre oft spektakulären Ergebnisse zwar einerseits das Bewusstsein für die eigene Geschichte – andererseits wird mit einer Ausgrabung das Denkmal selbst, das am Besten im Erdreich geschützt ist, zerstört.

Das Verständnis für die Zusammenhänge, die gewachsene Geschichte eines Ortes, der beispielsweise schon eine jungsteinzeitliche Siedlung oder ein römisches Gräberfeld war, ist für die Denkmalpflege unerlässlich. Denkmal und Ort gewinnen nur gemeinsam Bedeutung und Wert. Denkmäler ohne Ort kann es kaum geben – Orte ohne Denkmäler sind möglich, aber arm an Bedeutung. Dabei müssen Denkmalpflege und kommunale Entwicklung kein Widerspruch sein.

 

In der von der Bebauung ausgenommenen Denkmalfläche im Baugebiet Krautgartenfeld in Nassenfels (Landkreis Eichstätt) liegen unter anderem die Reste einer frühmittelalterlichen Kirche.

In der von der Bebauung ausgenommenen Denkmalfläche im Baugebiet Krautgartenfeld in Nassenfels (Landkreis Eichstätt) liegen unter anderem die Reste einer frühmittelalterlichen Kirche.

 

Ortsentwicklung planen – aber richtig

In Bayern liegen in vielen Gemeinden bereits erste Informationen vor, wenn es zu prüfen gilt, ob Denkmäler von der Ortsentwicklung betroffen sind. Der Flächennutzungsplan und die Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung enthalten oft schon wichtige Hinweise auf bekannte oder vermutete Bodendenkmäler.

Ausgangspunkt jeder denkmalschonenden Planung ist der Bayerische Denkmal-Atlas (www.denkmal.bayern.de).

Der Blick in das digitale Kartenwerk zeigt jedoch nur Informationen über bekannte Bodendenkmäler und ihre räumliche Ausdehnung. Nicht einschätzbar bleiben Flächen, in denen Bodendenkmäler zu vermuten sind. Erfährt die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung von dieser Vermutung, sind häufig schon Kosten für die Planung oder den Flächenankauf entstanden.

Aus kommunaler Sicht ist es daher sinnvoll, Bodendenkmäler und Vermutungszonen möglichst frühzeitig sichtbar zu machen. So lassen sich Zielkonflikte und Abwägungsprobleme vermeiden und Wege zur denkmalschonenden, kostensparenden Planung finden.

 

Schützenswertes Kulturgut in Nassenfels: Im Ausschnitt des Bebauungsplans ist die von der Bebauung ausgenommene Denkmalfläche (grüner Bereich im gelben Kreis) sichtbar.

Schützenswertes Kulturgut in Nassenfels: Im Ausschnitt des Bebauungsplans ist die von der Bebauung ausgenommene Denkmalfläche (grüner Bereich im gelben Kreis) sichtbar.

 

Fahrplan zum Baugebiet

Die Idee zur Ausweisung neuer Wohnbau- und Gewerbeflächen ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Gemeinde. Auf dem Weg dahin kann eine unberücksichtigte Belastung der Flächen durch bekannte oder vermutete Bodendenkmäler ein schwer kalkulierbarer Zeit- und Kostenfaktor sein. Die informelle Kontaktaufnahme und Beratung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, noch vor Befassung der kommunalen Gremien, ist deshalb immer der richtige Weg zur Verringerung solcher Risiken.

Bei der Neuausweisung von Baugebieten gibt es vielfältige Möglichkeiten, um Eingriffe im Denkmalbestand zu reduzieren und Alternativen zu finden, beispielsweise durch Verzicht auf Unterkellerung oder die Platzierung von Frei- oder Grünflächen in besonders befundreichen Teilflächen. Liegt ein sehr hochrangiges Bodendenkmal in der Planung, sollte der Zuschnitt der Bauflächen aber möglichst wenig in die bekannte Ausdehnung des Denkmals eingreifen.

 

Beispiel für eine von der Bebauung ausgesparte Denkmalfläche in Oberglauheim, Landkreis Dillingen an der Donau, als geophysikalische Prospektion dargestellt.

Beispiel für eine von der Bebauung ausgesparte Denkmalfläche in Oberglauheim, Landkreis Dillingen an der Donau, als geophysikalische Prospektion dargestellt.

 

Achtung Ausgrabung

Sobald Klarheit über Erhaltung und Ausdehnung eines Bodendenkmals besteht, folgt die Erschließung des Baugebietes. Möglichkeiten zu einer denkmalschonenden Umplanung bestehen zu diesem Zeitpunkt kaum noch. Die archäologische Ausgrabung wird dort kaum zu umgehen sein. Die Kosten dafür sind jedoch gemäß § 128 Baugesetzbuch (BauGB) umlagefähig. Die Ergebnisse in den Erschließungstrassen bieten anschließend wichtige archäologische Grundlagen für die Beurteilung der Baugrundstücke und die weitere fachliche Vorgehensweise im Baugebiet.

 

Das Platzieren von Frei- oder Grünflächen in besonders befundreichen Teilflächen von neuauszuweisenden Baugebieten (wie in Oberglauheim) bietet die Möglichkeit, Eingriffe in den Denkmalbestand zu reduzieren.

Das Platzieren von Frei- oder Grünflächen in besonders befundreichen Teilflächen von neuauszuweisenden Baugebieten (wie in Oberglauheim) bietet die Möglichkeit, Eingriffe in den Denkmalbestand zu reduzieren.

 

Ziel der bayerischen Denkmalfachbehörde ist es, den Erhalt von Bodendenkmälern mit der Daseinsvorsorge der Kommunen für die Menschen heute und in Zukunft zu verbinden. Um dafür schon in der Planungsphase die beste Richtung einzuschlagen, wurde ein Ratgeber mit weitergehenden Informationen und Beispielen entwickelt.

 

Mit einer sogenannten konservatorischen Überdeckung, wie hier im keltischen Oppidum in Manching, können Bebauung und Erhalt von Bodendenkmälern im besten Fall gemeinsam verwirklicht werden.

Mit einer sogenannten konservatorischen Überdeckung, wie hier im keltischen Oppidum in Manching, können Bebauung und Erhalt von Bodendenkmälern im besten Fall gemeinsam verwirklicht werden.

 

Ratgeber der Denkmalfachbehörde

finden Sie auf der Webseite des Amtes unter: www.blfd.bayern.de

Genauer unter:  www.blfd.bayern.de/medien/kommunalebauleitplanung_hinweise_2018.pdf

 

Gerade wenn ein Bodendenkmal (wie das in Manching im Bild oben) erhalten werden soll, kann der Verzicht auf eine Unterkellerung eine Alternative sein, um denkmalschonend zu planen.

Gerade wenn ein Bodendenkmal (wie das in Manching im Bild oben) erhalten werden soll, kann der Verzicht auf eine Unterkellerung eine Alternative sein, um denkmalschonend zu planen.


Logo Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

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80539 München

Tel. +49 89 21 14-0
Fax. +49 89 21 14-300
E-Mail. poststelle@blfd.bayern.de
Web. www.blfd.bayern.de

17. April 2024


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