Die Sonneneinstrahlung in den Sommern Mitteleuropas hat in den letzten Jahren in einer Weise zugenommen, dass sich Berufstätige, deren Arbeit unter freiem Himmel erledigt wird, ausreichend schützen müssen.

Die Sonneneinstrahlung in den Sommern Mitteleuropas hat in den letzten Jahren in einer Weise zugenommen, dass sich Berufstätige, deren Arbeit unter freiem Himmel erledigt wird, ausreichend schützen müssen.

24. April 2020 – Anzeige

Arbeiten im Freien

Sonnenschutz ist lebenswichtig

Der Sommer ist für zahlreiche Beschäftigte voller Herausforderungen. Vor allem Berufsgruppen, die häufig draußen arbeiten, wie die Mitarbeiter in Bäderbetrieben, der Straßenmeistereien, in Abfallwirtschaftsbetrieben, auf Bauhöfen und in Kläranlagen, im kommunalen Ordnungsdienst und in Kitas mit vielen Freiluftaktivitäten, sind betroffen. Sonnenstrahlung kann einen Sonnenbrand hervorrufen, die Augen schädigen und sogar Hautkrebs verursachen. Wer draußen arbeitet, muss – wie in seiner Freizeit auch – auf einen umfassenden UV-Schutz achten. Bei großer Hitze droht außerdem ein Hitzschlag.

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht und müssen dementsprechend für den Sonnenschutz ihrer Beschäftigten sorgen.

Warum ein Zuviel an Sonne gefährlich ist

Die Einwirkung von Sonnenstrahlen auf den menschlichen Körper ist nicht grundsätzlich schädlich. Sonne und Licht sind sogar für die Bildung des lebensnotwendigen Provitamins D3, das unseren Knochenaufbau unterstützt, sehr wichtig. Ein Zuviel an Sonne ist jedoch gefährlich und kann Haut und Augen schädigen. Pro Jahr erkranken rund 290.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs. Häufigster Auslöser: die UV-Strahlungen der Sonne. Seit dem 1. Januar 2015 werden bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die die Sonnenstrahlung auslöst, auch als Berufskrankheit unter der BK-Nr. 5103 geführt. Bei den Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit steht Hautkrebs mittlerweile auf Platz 3, bei den Anerkennungen sogar auf Platz 2. Die Tendenz ist leider steigend.

Schutzmaßnahmen beachten – Risiko senken

Heute gibt es eine Reihe an Maßnahmen, mit denen man Beschäftigte vor einem Zuviel an Sonne schützen kann. Wo welche Maßnahmen in Betracht kommen, hängt vom Betrieb und der Tätigkeit ab. Prinzipiell gilt: Die Aufenthaltsdauer in der Sonne und die Intensität der Sonneneinstrahlung sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu beurteilen. Nach dem Stop-Prinzip muss er anschließend für entsprechende Schutzmaßnahmen sorgen.

Bei manchen Tätigkeiten ist der Aufenthalt in der Sonne unvermeidbar. Dann haben technische Maßnahmen Vorrang, also die Beschattung von Arbeits- und Pausenbereichen mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen oder Überdachungen. Lassen sich derartige Maßnahmen nicht umsetzen, ist zu überprüfen, ob man zwischen April und September und zwischen 11 bis 15 Uhr den Aufenthalt in der Sonne vermeiden oder zumindest verkürzen kann.  Wenn möglich, sind Tätigkeiten im Schatten oder in geschlossenen Räumen und körperlich anstrengende Arbeiten in den Morgen- beziehungsweise Abendstunden auszuführen. Art und Umfang der Pausen sollte man der Tageszeit anpassen.

Beschäftigte, die im Sommer draußen arbeiten, sind regelmäßig über Gefahren durch UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen zu informieren. Entsprechende Arbeitskleidung, Getränke (Wasser) und UV-Schutzmittel sind seitens des Arbeitgebers ausreichend zur Verfügung zu stellen. Seit September 2019 verpflichtet die neue arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) Arbeitgeber, ihren Beschäftigten, die regelmäßig eine Stunde oder mehr draußen arbeiten, eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

Dazu kommen die persönlichen Schutzmaßnahmen, dazu gehört unter anderem eine entsprechene Arbeitskleidung. Sie sollte lang sein und den Körper bedecken. Wichtig ist auch eine Kopfbedeckung wie ein Hut mit einer breiten Krempe und Nacken- und Ohrenschutz. Augenschäden lassen sich durch eine den Arbeitsbedingungen entsprechende Sonnenbrille vermeiden.

Alle unbedeckten Hautpartien sollte man mit UV-Schutzmittel – mit Schutzwirkung vor UV-A und UV-B Strahlung und einem ausreichend hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30, besser LSF 50) – eincremen. Bei sommerlichen Temperaturen ist es außerdem wichtig, regelmäßig Pausen einzulegen und ausreichend zu trinken, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken.

Der Sommer ist für zahlreiche Beschäftigte voller Herausforderungen. Vor allem Berufsgruppen, die häufig draußen arbeiten, wie Angestellte von Bäderbetrieben, Straßenmeistereien, Abfallwirtschaftsbetrieben sowie auf Bauhöfen und in Kläranlagen, im kommunalen Ordnungsdienst und in Kitas mit vielen Freiluftaktivitäten, sind betroffen. Neben Sonnenbrand kann Sonnenstrahlung auch Hautkrebs hervorrufen und die Augen schädigen.

Der Sommer ist für zahlreiche Beschäftigte voller Herausforderungen. Vor allem Berufsgruppen, die häufig draußen arbeiten, wie Angestellte von Bäderbetrieben, Straßenmeistereien, Abfallwirtschaftsbetrieben sowie auf Bauhöfen und in Kläranlagen, im kommunalen Ordnungsdienst und in Kitas mit vielen Freiluftaktivitäten, sind betroffen. Neben Sonnenbrand kann Sonnenstrahlung auch Hautkrebs hervorrufen und die Augen schädigen.

Sonnenschutz – fängt bereits bei den Kleinsten an

Kinderhaut ist um ein Vielfaches schutzbedürftiger als die eines Erwachsenen. Kitas und Schulen können viel für den aktiven Sonnenschutz tun und dazu beitragen, Kinder zu Verbündeten in Sachen Sonnenschutz zu machen. Auch hier gilt: Schatten hat Vorrang! Mit der richtigen Gestaltung des Außengeländes ermöglichen Sonnensegel, Bäume und andere Schattenspender wie Schirme sonnengeschütztes Spielen im Freien. Beschattungssysteme müssen wetterfest, sicher, stabil und robust sein.

Bei ihrer Auswahl sollte unbedingt auf dauerhafte Sicherheit und gute Qualität geachtet werden. Spannseile oder Bodenhülsen dürfen keine Stolperstellen bilden und müssen gut erkennbar sein. In der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr sollten Kinder die Sonne und das Spielen im Freien vermeiden.

Ausflüge oder schulische Sportstunden im Freien sollten bei hohen UV-Werten die Verantwortlichen in die Morgen- oder Nachmittagsstunden verlegen. Der UV-Index gibt hier Auskunft (www.bfs.de/uv-prognose).

Marie Louise Posdzich, Fachexpertin Medien und Kommunikation,

und Henning Schulz, Aufsichtsperson nach SGB VII

 

Bei sommerlichen Temperaturen sollte man häufiger Pausen einlegen und ausreichend trinken, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken.

Bei sommerlichen Temperaturen sollte man häufiger Pausen einlegen und ausreichend trinken, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken.

 

Info: Aktionsthema „Arbeiten unter der Sonne“

„Arbeiten unter der Sonne“ – mit dem Aktionsthema informiert die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) über die Wirkung von UV-Strahlung und geeignete Präventionsmaßnahmen. Informationsangebote und Beratungen vor Ort unterstützen dabei, die Arbeit draußen noch sicherer und gesünder zu gestalten.

Auf der Website www.ukbw.de stehen unter dem Stichwort „Arbeiten unter der Sonne“ umfassende Informationsmaterialien bereit.


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27. März 2024


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