Das neue Umsatzsteuerrecht ab 2021 und die Änderungen durch das JStG 2019 sind Themen im Seminar „Besteuerung der öffentlichen Hand“.

Das neue Umsatzsteuerrecht ab 2021 und die Änderungen durch das JStG 2019 sind Themen im Seminar „Besteuerung der öffentlichen Hand“.

27. April 2020 – Anzeige

Grundlagen zur Besteuerung der öffentlichen Hand

Seminar im Mai informiert über die Hot Topics und wichtige Gesetzesänderungen

Der multimediale Fachverlag Dr. Otto Schmidt veranstaltet am 11. Mai in Köln und am 26. Mai in Frankfurt das Seminar „Besteuerung der öffentlichen Hand“, bei dem sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie leitende Mitarbeiter öffentlicher Betriebe und Körperschaften über die aktuelle Rechtslage der Besteuerung der öffentlichen Hand informieren und austauschen können.

Das neue Umsatzsteuerrecht ab 2021 und die Änderungen durch das JStG 2019 stellen organisatorische Herausforderungen an Einrichtungen des öffentlichen Rechts und werfen einige Folgefragen auf. Das eintägige Seminar bietet einen kompakten Überblick über Grundlagen und wesentliche aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand. Die Referenten führen anhand von Praxisfällen durch alle relevanten Besteuerungsfragen.

Das Programm umfasst unter anderen folgende Themen:

  • Zuverlässige Abgrenzung der hoheitlichen von der wirtschaftlichen Sphäre öffentlicher Körperschaften
  • Aktuelle Entwicklungen beim Querverbund
  • Neue Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Praxisfragen der BgA-Besteuerung
  • Compliance-Organisation

 

Inwieweit die Termine sich aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie nach hinten verschieben, wird noch bekannt gegeben.

 

Weitere Informationen zu den Terminen, auch angesichts der aktuellen Coronavirus-Pandemie:

https://www.otto-schmidt.de/besteuerung-der-oeffentlichen-hand

Anmeldehotline: Tel.: +49 221 93738-656

 


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