Die Benutzung von Spielplätzen bedeutet für Kinder nicht nur Spaß, sondern auch ein gewisses Risiko. Spielplatzbetreiber sind daher aufgefordert, die Risiken durch regelmäßige Kontrollen zu minimieren.

Die Benutzung von Spielplätzen bedeutet für Kinder nicht nur Spaß, sondern auch ein gewisses Risiko. Spielplatzbetreiber sind daher aufgefordert, die Risiken durch regelmäßige Kontrollen zu minimieren.

23. Juli 2020 – Anzeige

Wild toben – bei kontrolliertem Risiko

Kommunen sind zur visuellen und operativen Inspektion der Spielplätze verpflichtet / Spezielle Kurse befähigen Mitarbeiter, die Sicherheit der Spielgeräte aufrechtzuerhalten

Die Corona-Pandemie hat zum Schließen der Spielplätze im ganzen Land geführt. Das haben wir zum Sommer hin erfreulicherweise überwunden. Doch gerade jetzt ist es wichtig, dass bei aller Notwendigkeit zum Infektionsschutz die Gerätesicherheit auf den Spielplätzen nicht in den Hintergrund gerät.

Alle Spielplatzgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die in der DIN EN 1176 beschrieben sind.   Hersteller und Importeure dürfen nur Spielplatzgeräte in den Verkehr bringen, die diesen Normen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Betreiber von öffentlichen Spielplätzen, und dazu gehören vielfach die Kommunen, müssen die dauerhafte Sicherheit bei der Planung, beim Bau sowie während des Betriebs durch regelmäßige Kontrollen, Instandhaltungen und Instandsetzungen gewährleisten.

Eine Verpflichtung von Kontrolle und Wartung ergibt sich nach Paragraf 823, Absatz 1, des Baugesetzbuches.

Betreiber von Spielplätzen müssen nach aktueller Rechtsprechung entsprechend der DIN 1176-7 ein Kontrollsystem etablieren. Dazu gehören die visuelle Kontrolle (Kontrollintervalle täglich bis wöchentlich) sowie die operative Kontrolle (alle ein bis drei Monate) und die jährliche Hauptinspektion. Diese Kontrollen können die Betreiber mit eigenem Personal vornehmen, sofern es entsprechend ausgebildet ist.

Die Deula Baden-Württemberg bietet Lehrgänge für Spielplatzkontrolle an.

Die zwei- und dreitägigen Kurse qualifizieren zur visuellen und operativen Kontrolle sowie zur jährlichen Hauptinspektion.

 

Nähere Informationen:  www.spk.deula-bw.de


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17. April 2024


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