17. November 2020

Neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie

Höhere Förderung, mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie!

Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie II (BIR II), die seit dem 7. Oktober 2020 veröffentlicht ist und zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, verbessert die Förderbedingungen, erhöht die Planungssicherheit und verringert Bürokratie-Hürden. „Hierdurch unterstützen wir die wichtige Integrationsarbeit auch zukünftig bestmöglich,“ freut sich der Bayerische Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann.

„Wir wollen den Kurs der gelingenden Integration in Bayern fortsetzen. Deshalb investieren wir in eine erfolgreiche Integrationsarbeit,“ so der Minister.

Insbesondere für die Flüchtlings- und Integrationsberatung und für die Arbeit der Integrationslotsinnen und -lotsen gibt es erhebliche Verbesserungen, wie beispielsweise die Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf bis zu drei Jahre. An dem Verfahren zur Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie waren alle Akteure umfassend beteiligt.

Neue Förderrichtlinie bedeutet für die Träger mehr Planungssicherheit und Flexibilität

Mit der neuen Regelung wird unter anderem die Förderung der Beraterkräfte in der Flüchtlings- und Integrationsberatung um bis zu 5.600 Euro jährlich angehoben. „Die neue Förderrichtlinie bedeutet für die Träger auch einen Gewinn an Planungssicherheit und Flexibilität“, erklärte Herrmann. „Die Umstellung auf die Festbetragsfinanzierung bringt eine deutliche Vereinfachung mit sich. Dazu kommt, dass die Träger für die Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie für die Integrationslotsinnen und –lotsen die Förderung nun für einen Bewilligungszeitraum von bis zu drei Jahren beantragen können.“

Auf Grundlage der Beratungs- und Integrationsrichtlinie gewährt der Freistaat Bayern in vier Förderbereichen Zuwendungen zur integrationsspezifischen Unterstützung und Beratung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive. Ziel der Förderung ist es, den Integrationsprozess nach dem Grundsatz Fördern und Fordern zu stärken.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Richtlinie sind auf der Internetseite des Innenministeriums unter
https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/beratung/index.php abrufbar.


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