Ladestation für Elektroautos

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30. November 2021

Mobilitätsdaten als Pulsschlag der Verkehrswende

Erste Antragsfrist für die Landesförderung kommunaler Projekte war der 31. Oktober 2021, die zweite ist bis zum 30. April 2022 möglich

Digitale Informationen zu Mobilitätsalternativen sind für die öffentliche Hand eine Voraussetzung, um Verkehr situationsangepasst, trägerübergreifend und damit klimafreundlich beeinflussen zu können. Auch für alle Verkehrsteilnehmer sind Mobilitätsdaten ein Schlüsselfaktor für zeitgemäße und innovative Mobilität: Ohne digitale Informationen sind kein Navigationsgerät, keine elektronische Ticketbuchung, keine Mobilitäts-App denkbar.

Aktuelle Daten zur Staulage auf den Straßen sind bereits gut verfügbar. Beispielsweise stellen die Mobilitätszentrale sowie die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg hierzu Live-Informationen bereit. Auch bei Daten zu Fahrplänen und Verspätungen ist es in den vergangenen Jahren vorangegangen. Unter anderem auf der baden-württembergischen Mobilitätsdatenplattform www.mobidata-bw.de finden sich rund um den ÖPNV diverse offen zugängliche Daten. Großen Nachholbedarf gibt es allerdings bei digitalen Infos zu Sharing-Angeboten und Parkplätzen.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Viele Parkplätze sind bereits mit Sensoren oder intelligenten Schranken ausgestattet. Es gibt auch von beinahe jedem Carsharing-Anbieter eine eigene App. Für eine zukunftsfähige Verkehrssteuerung sind diese Daten aber oft schlecht verfügbar.“ Unterschiedliche Lizenzen, Formate und auch der ein oder andere Vorbehalt seien Hindernisse. „Das ist auch ein Hemmnis für Kommunen, die Mobilitätsangebote miteinander verknüpfen wollen, und vor allem für potenzielle Nutzerinnen und Nutzer“, so Hermann weiter. „Als Land wollen wir dabei helfen, Datenschätze zu heben und zu verwenden. Die Entscheidung, unser Förderangebot in diese Richtung auszubauen, war die logische Folge.“

 

Car-Sharing-App

Car-Sharing-App

Eine Chance für Carsharing und Co.

Noch bis zum 31. Oktober 2021 konnten sowie je nach Mittelausschöpfung erneut bis zum 30. April 2022 können Kommunen (auch Stadt- und Landkreise) und kommunale Unternehmen in Baden-Württemberg die neue Förderung beantragen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Projekt, wobei Fördernehmer über die Eigenbeteiligungsquote mindestens den gleichen Betrag selbst beisteuern müssen.

Förderfähig sind Projekte, die Mobilitätsdaten zu Parkraum oder Sharing-Angeboten wie Carsharing, Bikesharing oder Rollersharing offenlegen und verwenden.

Diese „Use Cases“ können beispielsweise die Mobilitäts-Apps kommunaler Verkehrsunternehmen sein, Informationsdienste im Web oder auf digitalen Schildern sowie auch kleine Innovationsprojekte. Von Reallaboren bis zu Hackathons, bei denen Programmierer in kurzer Zeit digitale Prototypen entwickeln: Gefragt ist die Kreativität der Antrag stellenden Kommunen.

Ebenfalls förderfähig sind Hardware-Kosten für die digitale Ausstattung des Parkraums in kommunaler Baulastträgerschaft. Im Fokus der Projekte stehen Strukturdaten („Wo ist die nächste Carsharing-Station?“) sowie Verfügbarkeitsdaten in Echtzeit („Welcher Parkplatz oder welches Fahrzeug ist gerade frei?“), jedoch keine personenbezogenen Daten. Auch wenn nur Kommunen oder kommunale Unternehmen Anträge stellen können, sind private Firmen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der geförderten Projekte beauftragungsfähig. So können unter anderem Sharing-Dienstleister und private Parkraumanbieter an Projekten teilnehmen.

 

E-Bike-Ladestation

E-Bike-Ladestation

Landesweite Plattform MobiData

„Neben der Förderung richten wir uns auch mit der landesweiten Plattform MobiData BW an Kommunen“, sagt Winfried Hermann. „Möchte eine Kommune Mobilitätsdaten publizieren oder für Apps und andere Dienste zusammenführen, entfällt durch die Nutzung von MobiData BW in den meisten Fällen eine eigene Datenplattform. Ich glaube, das kann vor allem für kleinere und mittelgroße Kommunen eine gute und günstige Möglichkeit sein.“

Die Plattform www.mobidata-bw.de bündelt Informationen mit Mobilitätsbezug aus Baden-Württemberg unter einer freien Open Data Lizenz. Auf der Plattform verfügbare Daten können uneingeschränkt kommerziell und nicht-kommerziell weiterverwendet werden.

Nutzer können statische Daten direkt von der Plattform herunterladen oder dynamische Daten per Schnittstelle verwenden. Betreiber von MobiData BW ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg NVBW.

 

Alles aus einer Hand: Die landesweite Mobili-tätsdatenplattform MobiData BW bündelt unter einer offenen Lizenz unterschiedliche Mobilitätsdaten. Hierbei ist es dann für Teilnehmer des Verkehrsnetzes möglich, über eine einzige App abzurufen, mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln sie vor Ort am schnellsten von A nach B gelangen können.

Alles aus einer Hand: Die landesweite Mobilitätsdatenplattform MobiData BW bündelt unter einer offenen Lizenz unterschiedliche Mobilitätsdaten. Hierbei ist es dann für Teilnehmer des Verkehrsnetzes möglich, über eine einzige App abzurufen, mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln sie vor Ort am schnellsten von A nach B gelangen können.

 

Weitere Informationen zur Fördermöglichkeit:

https://vm.baden-wuerttemberg.de


Das Logo des Ministeriums für Verkehr besteht aus einem Wappen, und zwei Schildhalter, es steht auf der rechten Seite ein Hirsch, dieser repräsentiert Württemberg und auf der linken Seite steht der Greif, dieser steht für Baden. Das Schild ist in den Farben goldfarben gestaltet, in der Mitte sieht man das Wappen mit drei schwarzen Löwen die nach links schreiten. Darunter steht in großen Lettern: "Baden-Württemberg", darunter dann "Ministerium für Verkehr".

Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

Tel. +49 711 231-5830
Fax. +49 711 231-5899
E-Mail. Poststelle@vm.bwl.de
Web. www.vm.baden-wuerttemberg.de

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