22. Dezember 2021

Die Pläne für die EU-Wasserrahmenrichtlinie sind veröffentlicht

Das Ziel: eine guten Zustand der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers erreichen

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Auch wenn wir bereits viele Maßnahmen zur Verbesserung unserer Gewässer auf den Weg gebracht haben, werden wir unsere Anstrengungen noch weiter intensivieren“

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, den guten Zustand der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme stellen hierbei wichtige Werkzeuge für die Erreichung dieses ambitionierten Zieles dar.

Das Land Baden-Württemberg hat heute die aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete Rhein und Donau im dritten Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027 veröffentlicht. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Flussgebietsbehörde für die Einzugsgebiete von Neckar und Main zuständig und war somit maßgeblich an der Erarbeitung der Pläne beteiligt.

„Die Öffentlichkeit konnte im Frühjahr 2020 schon frühzeitig an der Aktualisierung der Pläne mitarbeiten. Ich bedauere, dass die geplanten Öffentlichkeitsveranstaltungen vor Ort aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Umso mehr habe ich mich über die rege Beteiligung über das Internet-Portal gefreut“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Es sind im Regierungsbezirk Stuttgart über 360
Beiträge eingegangen, die wir bei der Aktualisierung der Pläne berücksichtigt haben.“

Im dritten Bewirtschaftungszyklus stellt die Herstellung der Durchgängigkeit weiterhin einen zentralen Bestandteil zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dar. Wanderhindernisse, wie Wehre und Abstürze, sollen umgebaut oder beseitigt werden, um die Durchwanderbarkeit für Fische und andere Wasserlebewesen zu erreichen. Durch

Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung und Revitalisierung wollen wir vielfältige Lebensräume in unseren Fließgewässern wiederherstellen und für die Zukunft erhalten.

Weiterhin gilt es, Nährstoffeinträge durch Phosphor oder Stickstoff in die Gewässer
zu reduzieren. Dazu müssen die Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft und Abwasserbehandlung gleichermaßen fortgeführt und intensiviert werden. Die Pro gramme enthalten unter anderem Maßnahmen zur Phosphatreduzierung auf kommunalen Kläranlagen, zur Optimierung von Regenwasserbehandlungsanlagen sowie zu Maßnahmen für eine umweltgerechte und nachhaltige Landbewirtschaftung.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer erklärte: „Auch wenn wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen erfolgreich auf den Weg gebracht haben, werden wir unsere An strengungen noch weiter intensivieren.“

Hintergrundinformationen

Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen einheitlichen rechtlichen Rahmen zur Verbesserung der Gewässer. Da Flüsse nicht an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen – also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen guten Zustand der europäischen Gewässer erreichen und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer wiederherstellen. Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die – unter Einbezug der Öffentlichkeit – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese wer- den alle sechs Jahre aktualisiert.

Weitere Informationen hierzu sind unter diesem Link erhältlich:

Bewirtschaftungspläne: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)


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