14. Januar 2022

Förderprogramm für mobile Raumluftfilter und CO₂-Sensoren

Antragsfrist um drei Monate verlängert

Kultusministerin Theresa Schopper: „Wir haben uns entschieden, einen zusätzlichen Meldezeitraum anzubieten, um gewappnet zu sein, falls die Nachfrage auch wegen Omikron nochmal anzieht.“

Die Landesregierung hat beschlossen, das Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO₂-Sensoren um drei Monate zu verlängern. Die Antragsfrist ist am 20. Dezember 2021 ausgelaufen und wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat und der Anpassung der Förderrichtlinie nun auf den 18. März 2022 terminiert.

 

„Träger, die nun noch an der Landes- und Bundesförderung partizipieren wollen, können also bis dahin weitere Meldungen abgeben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Es stehen noch Fördermittel zur Verfügung, und wir haben uns entschieden, einen zusätzlichen Meldezeitraum anzubieten, um gewappnet zu sein, falls die Nachfrage auch wegen Omikron nochmal anzieht.“

 

Außerdem hat der Bund am 22. Dezember 2021 mitgeteilt, dass die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel ebenfalls um drei Monate verlängert werden können. Damit wird die Förderrichtlinie auch an die geänderten terminlichen Vorgaben des Bundes angepasst.

70 Millionen Euro vom Land

Das Land Baden-Württemberg stellt für die Förderung insgesamt 70 Millionen Euro- bereit, von denen bis Ende des vergangenen Jahres etwa 51,5 Millionen Euro durch Meldungen der Träger belegt waren. Hinzu kommen 26,1 Millionen Euro an Bundesförderung, von denen ungefähr 16,1 Millionen Euro für die Förderung verplant sind. Somit sind über die Förderung des Landes noch etwa 18,5 Millionen Euro und über die Förderung des Bundes noch ungefähr zehn Millionen Euro an Mitteln verfügbar.

Weitere Informationen

In der Förderrichtlinie des Landes werden vier Fördertatbestände unterschieden:

  • a) Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter zwölf Jahren;
  • b) Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen der Schule mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab zwölf Jahren;
  • c) Kauf von marktgängigen CO₂-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  • d) Kauf von mobilen Raumluftfiltergeräten für den Einsatz in Räumen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit diese in der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.

Werden mobile Raumluftfiltergeräte für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Kindertageseinrichtungen oder Schulen beschafft, in denen Kinder unter zwölf Jahren beschult beziehungsweise betreut werden, so beteiligt sich der Bund an der Förderung. Die Bundesförderung beträgt in diesen Fällen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt bis zu 5.000 Euro pro Gerät. Beteiligt sich der Bund an der Förderung, so beträgt die Landesförderung und der Eigenanteil der Träger noch jeweils 25 Prozent. Die Förderung von Land und Bund ist damit auf die Höchstsumme von 3.750 Euro je Gerät begrenzt.

Die Anschaffung mobiler Raumluftgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume in Schulen mit ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren, also vor allem auch von beruflichen Schulen, sowie für nicht eingeschränkt belüftbare Räume in Kindertageseinrichtungen und in Schulen mit Kindern der Klassen 1 bis 6 werden vom Land mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. An diesen Fördertatbeständen beteiligt sich der Bund nicht. Der Eigenanteil der Träger beläuft sich damit auf 50 Prozent der Anschaffungskosten, die Förderung ist dann auf 2.500 Euro je Gerät begrenzt. Bei der Beschaffung der CO₂-Sensoren trägt das Land ebenfalls 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ohne dass sich der Bund an der Förderung zusätzlich beteiligt.


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17. April 2024


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