1. Februar 2022

Temporärer Gestaltungsbeirat für bayerische Städte, Gemeinden und Landkreise

Die Bayerische Architektenkammer unterstützt hierbei

Die Gemeinden Deggendorf, Gilching, Gundelsheim, Lichtenfels und Weilheim haben davon bereits profitiert, die Gemeinde Ainring hat sich erst kürzlich dafür entschieden:für die Einrichtung eines temporären Gestaltungsbeirats.

Viele bayerische Städte und Gemeinden widmen sich inzwischen mit eigenen – dauerhaft oder temporär eingerichteten – Gestaltungsbeiräten ihrer baukulturellen Weiterentwicklung und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie reagieren damit auf die deutlichgestiegenen Herausforderungen an Stadtplanung und Denkmalschutz sowie beim energieeffizienten, nachhaltigen und barrierefreien Bauen.

Um diese zu bewältigen, sind Instrumente gefragt, die eine hohe bauliche Qualität sicherstellen und die Bürgerinnen und Bürgerin die Planungsprozesse einbinden. Für die meisten repräsentativen Bauvorhaben wie Wohn- und Geschäftsgebäude, Hotels, Verwaltungs- und Gewerbebauten bietet sich ein Architektenwettbewerb an. Doch auch für ortsbildprägende Alltagsbauten wird eine hohe gestalterische Qualität und die angemessene Einbindung des Bauwerks immer wichtiger.

Beratender Mehrwert für Städte und Gemeinden, für Bürgerinnen und Bürger

Damit Städte, Gemeinden und Landkreise von der Einbindung von Gestaltungsbeiräten profitieren können, ohne ein solches Gremium gleich für mehrere Jahre einrichten zu müssen, bietet die Bayerische Architektenkammer das Instrument eines „Temporären Gestaltungsbeirats“ an. Dieser wird individuell nach den Vorstellungen des Auftraggebers (der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises) mit Unterstützung der Bayerischen Architektenkammer zusammengestellt.
Seine Mitglieder sind fachkundige, unabhängige Fachleute: Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner. Die Beiräte arbeiten interdisziplinär zusammen und beurteilen auf Antrag der jeweiligen Kommune einzelne Bauvorhaben oder städtebauliche Entwicklungen und geben dazu eine Empfehlung ab.

Ein unabhängiger Gestaltungsbeirat vermag zwischen Bauherren, Planerinnen und Planern, der öffentlichen Hand und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln. Er tagt öffentlich und trägt damit frühzeitig zur medialen Öffentlichkeit des Projekts bei, indem er die Bürger anregt, sich an der Diskussion zu beteiligen.

„Der Gestaltungsbeirat stellt einen echten Mehrwert für Städte und Gemeinden, für Bürgerinnen und Bürger dar, da anstehende städtebauliche und architektonische Entscheidungen, bei überschaubarem Aufwand, von einem fachlich qualifizierten und unabhängigem Expertengremium begleitet werden“, so Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer.

Zum Angebot informiert eine Broschüre der Bayerischen Architektenkammer mit dem Titel „Temporärer Gestaltungsbeirat – Mehrwert für Gemeinden und ihre Bürger“. Diese kann kostenfrei unter www.byak.de/publikationen heruntergeladen werden. Fragen beantwortet Dipl.- Ing. Oliver Voitl, Architekt, Stadtplaner, Referent für Vergabe und Wettbewerb, Tel.089 -139 880-24, E-Mail: gestaltungsbeirat@byak.de.

 

 


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