Die Energieversorgung ist ein leichtes Ziel für Sabotageakte.

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7. März 2022 – Anzeige

Kritische Infrastrukturen ausreichend schützen

KRITIS-Verordnung: Versorgung muss mit Lösungen gewährleistet sein / All-in-one-Sicherheitskonzepte sorgen für ausreichend Schutz

Energie- oder Wasserversorger, Transport- und Verkehrsdienstleister, Finanz- und Versicherungswesen zählen gemäß KRITIS-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KritisV) zu den kritischen Infrastrukturen und erbringen zwingend notwendige Dienstleistungen für die Versorgung der Bevölkerung. Umfassende Sicherheitskonzepte sind daher nicht nur notwendig, sondern durch das Sicherheitsgesetz (BSI-Gesetz) sogar vorgeschrieben.

Was aber muss ein Sicherheitsmanagement leisten, wenn das Wohl und die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Grundversorgung im Ernstfall davon abhängen können? Die Antwort liefern moderne Soft- und Hardware-Lösungen wie das pSM von primion).

Da häufig einzelne Bereiche unterschiedlicher kritischer Infrastrukturen miteinander vernetzt sind, können Ausfälle oder Schäden die Versorgung durch weitere verknüpfte Sektoren betreffen und damit eine Kettenreaktion in Gang setzen. Zuverlässiges Sicherheitsmanagement hat daher für kritische Infrastrukturen absolute Priorität. Das Gefahrenmanagement durch das Physical Security Information Management System (PSIM) bündelt die Sicherheitssysteme von Unternehmen auf einer einzigen Plattform. Mit Hilfe einer Software-Applikation können kritische Infrastrukturen also ihr gesamtes Sicherheitsmanagement überblicken. So können die Sicherheitssysteme, die Brandmeldetechnik und das Gebäudemanagement verschiedener Hersteller zusammengeführt und zentral auf einer Oberfläche beobachtet und kontrolliert werden.

Intelligente Sicherheitssysteme bündeln alle Gewerke auf einer Plattform. So können Störungen erkannt und umgehend beseitigt werden.

Intelligente Sicherheitssysteme bündeln alle Gewerke auf einer Plattform. So können Störungen erkannt und umgehend beseitigt werden.

Weitere Informationen zur KRITIS-Verordnung:

www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html


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