20. April 2022

Förderprogramm Kommunaler Straßenbau stärkt die Infrastruktur

Gelder zur Brückensanierung und für verkehrsberuhigte Ortsmitten

Anschub für Straßenbau und Sanierung: 81 neue Projekte im Volumen von rund 217 Mio. Euro werden ins Förderprogramm Kommunaler Straßenbau (KStB) 2022aufgenommen. Dies bedeutet eine Verdreifachung des Förderbedarfs bei den Neuanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr. 2021 waren es 78 Programmanmeldungen im Volumen von 68 Mio. Euro.

Minister Hermann: Landesschwerpunkte werden übernommen

 

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am … in Stuttgart: „Besonders freut es mich“, dass in das diesjährige Programm zahlreiche Maßnahmen zur Brückenmodernisierung und zur Schaffung verkehrsberuhigter Ortsmitten aufgenommen wurden. Das zeigt, dass die Investitionsschwerpunkte des Landes für – Sanierung der Straßeninfrastruktur und Neuverteilung des Straßenraumes – auch von den Kommunen immer mehr angenommen werden.“ Minister Hermann machte weiter deutlich: „Nur wenn Kommunen in ihrer eigenen Zuständigkeit eine klima-, menschen- und umweltfreundliche Mobilität vorantreiben, schaffen wir gemeinsam die Verkehrswende.“

Brücken machen rund die Hälfte aus

 

Die Zahl der Brückenprojekte im Kommunalen Straßenbau steigt seit Jahren an. Im Jahr 2020 waren es acht, im Jahr 2021 bereits 30 und im Jahr 2022 sind es 42 neue Maßnahmen zur Brückenmodernisierung. Somit ist jedes zweite neu angemeldete Vorhaben eine Maßnahme zur Modernisierung von Brücken (42 von insgesamt 81 neuen Vorhaben). Auch bezogen auf das Fördermittelvolumen beträgt der Bedarf für die Brückenprojektemit fast 114 Mio. Euro rund die Hälfte aller neu in das KStB-Programm aufgenommenen Bedarfe.

 

Ortsmitten bekommen kräftigen Schub

 

Im Bereich der innerörtlichen Straßen ist ebenfalls eine spürbare Erhöhung des Fördervolumens von 30 auf knapp 43 Mio. Euro zu verzeichnen. 13 von insgesamt 23 Projekte haben hier die Schaffung einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte zum Ziel. Das zeigt das Interesse der Kommunen an einem Paradigmenwechsel in der Straßenraumgestaltung.

Deutlich zugenommen haben die Maßnahmen zur Einrichtung dynamischer Verkehrsleit- und Infosysteme innerorts. Als besonders klimafreundliche Maßnahmenerhalten diese einen Fördersatz von 75 Prozent.

 

Weitere Informationen:

 

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau (KStB) ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).

Der Kommunale Straßenbau umfasst eine große Bandbreite an Fördertatbeständen. Dazu gehören neben dem Aus- und Umbau von Straßen, Geh- und Radwegen etwa auch Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen und zur Luftreinhaltung, darunter beispielsweise der Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie die Wiedervernetzung von Lebensräumen. Im Förderprogramm des Kommunalen Straßenbaus befinden sich insgesamt468 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 860 Mio. Euro. Angestoßen werden damit bei den Kommunen Gesamtinvestitionen von rund 2 Mrd. Euro. Insgesamt zwei Drittel der Maßnahmen im Programm sind den „außerörtlichen“ und ein Drittel den „innerörtlichen“ Fördertatbeständen zuzuordnen.

Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit und ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.


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27. März 2024


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