
Durch das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ wird Kommunen vorgeschrieben, dass sie in Zukunft bei Neuanschaffungen von Straßenfahrzeugen auf einen möglichst geringen Emissionsausstoß achten.
Fuhrparkumrüstung mit Leasing
So erfüllen Kommunen den gesetzlichen Anspruch auf saubere Straßenfahrzeuge
Im Interview mit KOMMUNALtopinform erläutert der Finanzfachmann Udo F. Mann, geschäftsführender Gesellschafter der FML – Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH und Co. KG aus Hamburg, wie Kommunen die Mammutaufgabe der Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge auch finanziell stemmen können.

Udo Friedrich Mann ist seit 2002 zweiter geschäftsführender Gesellschafter und Vertriebsleiter der FML Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ werden Kommunen erstmals für die Beschaffung verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge vorgegeben.
Was bedeutet das konkret?
Das Gesetz gibt klare Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe. Bis Ende 2025 müssen bei öffentlich geförderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden – die eine Hälfte emissionsfrei, die andere Hälfte emissionsarm.
Welche Möglichkeiten haben Kommunen bei der Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge?
Neuanschaffungen sind teuer und mit langen Lieferzeiten verbunden. Wir glauben, dass sich mit Umbaulösungen eine schnellere und kostengünstigere Umsetzung klimafreundlicher Fahrzeuge realisieren lässt.
Busse oder Lastkraftwagen werden beispielsweise auf Brennstoffzellen umgebaut. Bei kleineren Fahrzeugen empfiehlt sich oft ein Umbau auf batterieelektrisch. Es sollten nur Fahrzeuge umgebaut werden, die etwa drei Jahre alt und deren Finanzierung gegebenenfalls ausgelaufen ist. Werden die Umrüstungen mittels Leasings finanziert, reduziert sich die finanzielle Belastung auf monatliche Raten.
Die beauftragte Leasinggesellschaft ist bei der Umsetzung von Beginn an dabei und sorgt für Refinanzierungspartner, damit keine Überraschungen beispielsweise aufgrund unrealistischer Finanzierungsrahmen entstehen.

Das Leasen lohnt sich dann, wenn die Anschaffungssumme für ein Fahrzeug hoch ist und Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages annähernd deckungsgleich sind.
Was müssen Kommunen beachten, sollten sie sich in einem Fall für Leasing entscheiden?
Erreichen Aufträge ein Volumen von über 214.000 Euro, müssen Kommunen Leasingverträge ausschreiben. Der Auftragswert entspricht dabei der geschätzten Gesamtvergütung. Die Laufzeit eines Leasingvertrages muss nahe an der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewählt werden. Wichtig: Der Restwert sollte sich mit dem zu erwartenden Marktwert decken. Zum Ende jeder Vertragslaufzeit ist zu entscheiden, wie es nach Ablauf der Grundlaufzeit weitergehen soll.