Einfach und sicher – das Terminbuchungstool der BVK Zusatzversorgung

Einfach und sicher – das Terminbuchungstool der BVK Zusatzversorgung

18. Oktober 2022 – Anzeige

Optimale Beratung für die Altersversorgung

Online-Termin-Buchungstool bietet einfachen Zugang zu individuellen Beratungsgesprächen

Die Beschäftigten der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben in der BVK Zusatzversorgung einen Partner für ihre Altersversorgung. Sie bekommen nicht nur eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, sondern haben auch die Möglichkeit, sich mit der „PlusPunktRente“ zusätzlich freiwillig abzusichern.

Diese kann jeder Versicherte der BVK Zusatzversorgung eigenverantwortlich freiwillig abschließen. Die eigenen Beiträge werden dabei durch staatliche Förderungen aufgebessert. Den optimalen Ertrag bringt ein PlusPunktRente-Vertrag natürlich dann, wenn die richtige Variante für die staatliche Förderung gewählt wurde. Ob die Riester-Förderung oder die Entgeltumwandlung eine höhere Förderquote bietet, hängt vom Einkommen, den familiären Verhältnissen und der Zukunftsplanung des jeweiligen Interessenten ab.

Für die richtige Entscheidung ist deshalb eine fundierte Information vor dem Abschluss eines Vertrags wichtig. Es bedarf einer neutralen Beratung, diese will die BVK Zusatzversorgung sicherstellen. Da keine Abschlussprovisionen gezahlt werden, spielen persönliche Interessen der Berater keine Rolle.

Und die Nachfrage nach Beratungen steigt nun, nach Corona, wieder deutlich an. Nicht zuletzt deshalb hat die BVK Zusatzversorgung eine einfache Möglichkeit geschaffen, sich feste Termine für telefonische Beratungen zu reservieren. Seit Juni 2022 können Versicherte mit einem Online-Terminbuchungstool einen Termin für ein halbstündiges Beratungsgespräch buchen – das Tool findet man im Internet unter www.bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung.

Die Versicherten werden zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kundencenter kontaktiert. Der Berater hat die vorliegenden Versicherten-Unterlagen bereits zur Hand und kann unmittelbar auf die Bedürfnisse des Kunden eingehen.

Die BVK Zusatzversorgung ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Das bedeutet:

  • Es fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an, insbesondere gibt es keine Maklerprovisionen, die die eingezahlten Beiträge mindern. Höhere effektive Einzahlungen bewirken natürlich auch eine höhere effektive Rendite.
  • Die Verwaltungskosten sind sehr gering, da die Zusatzversorgung zusätzlich zur Pflichtversicherung quasi mitläuft.
  • Die BVK Zusatzversorgung kann – im Gegensatz zu gewerblichen Versicherern – mit einem Rechnungszins von 0,9 Prozent kalkulieren.

Arbeitnehmer können sich so ein zusätzliches Polster für ihren Ruhestand aufbauen können.


Logo BVK Bayerische Versorgungskammer

Kommunales Versorgungswesen

Denninger Straße 37
81925 München
www.versorgungskammer.de

Tel. +49 89 9235-6
E-Mail. info@bvk-zusatzversorgung.de
E-Mail. info@bvk-beamtenversorgung.de
Web. www.bvk-zusatzversorgung.de
Web. www.bvk-beamtenversorgung.de

Mehr von
BVK Bayerische Versorgungskammer

Anzeige

Beratung in Zeiten der Pandemie

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen. Die BVK Zusatzversorgung betreut alleine mehr als 1,5 Millionen Versicherte.
Ein Team von 20 Mitarbeitern nimmt... mehr lesen

Anzeige

Partner für die Altersversorgung

Die Beschäftigten der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben in der BVK Zusatzversorgung einen kompetenten Partner für ihre Altersversorgung. Sie bekommen nicht nur eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, sondern haben auch... mehr lesen

Anzeige

Wachsam – trotz grundsolider Basis

Eine grundsolide Finanzlage und steigende Versichertenzahlen – die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden hat allen Grund zur Freude – auch in diesem Ausnahmejahr. Noch unklar ist aber, welchen Dämpfer der... mehr lesen

Anzeige

Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den kommunalen öffentlichen Dienst wird die Entgeltumwandlung in einem eigenen Tarifvertrag (TV-EUmw/VKA) geregelt, der keinen Arbeitgeberzuschuss vorsieht. Dennoch können Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung... mehr lesen


17. April 2024


Das könnte Sie auch interessieren


An Bildungsstätten findet zunehmend Digitalisierung statt, Schulen sind hier auch ein wichtiger Entwicklungsmotor. Anzeige

Raus aus der Kreidezeit

Wer Zukunft gestalten will, muss zu seiner Zeit das Richtige lernen. Das geht heutzutage nur mit digitaler Bildung – und Schule ist der Ort, wo das geschehen muss. Kommunale... mehr lesen

Laptop mit Bildklauender Gestalt

Für mehr IT-Sicherheit in Bayern

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute als Schirmherr feierlich das neue Forschungsinstitut für innovative Sicherheit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg („HSAinnoS“) eröffnet und vor der zunehmenden Bedrohung durch... mehr lesen