Einfach und sicher – das Terminbuchungstool der BVK Zusatzversorgung

Einfach und sicher – das Terminbuchungstool der BVK Zusatzversorgung

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Optimale Beratung für die Altersversorgung

Online-Termin-Buchungstool bietet einfachen Zugang zu individuellen Beratungsgesprächen

Die Beschäftigten der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben in der BVK Zusatzversorgung einen Partner für ihre Altersversorgung. Sie bekommen nicht nur eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, sondern haben auch die Möglichkeit, sich mit der „PlusPunktRente“ zusätzlich freiwillig abzusichern.

Diese kann jeder Versicherte der BVK Zusatzversorgung eigenverantwortlich freiwillig abschließen. Die eigenen Beiträge werden dabei durch staatliche Förderungen aufgebessert. Den optimalen Ertrag bringt ein PlusPunktRente-Vertrag natürlich dann, wenn die richtige Variante für die staatliche Förderung gewählt wurde. Ob die Riester-Förderung oder die Entgeltumwandlung eine höhere Förderquote bietet, hängt vom Einkommen, den familiären Verhältnissen und der Zukunftsplanung des jeweiligen Interessenten ab.

Für die richtige Entscheidung ist deshalb eine fundierte Information vor dem Abschluss eines Vertrags wichtig. Es bedarf einer neutralen Beratung, diese will die BVK Zusatzversorgung sicherstellen. Da keine Abschlussprovisionen gezahlt werden, spielen persönliche Interessen der Berater keine Rolle.

Und die Nachfrage nach Beratungen steigt nun, nach Corona, wieder deutlich an. Nicht zuletzt deshalb hat die BVK Zusatzversorgung eine einfache Möglichkeit geschaffen, sich feste Termine für telefonische Beratungen zu reservieren. Seit Juni 2022 können Versicherte mit einem Online-Terminbuchungstool einen Termin für ein halbstündiges Beratungsgespräch buchen – das Tool findet man im Internet unter www.bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung.

Die Versicherten werden zum vereinbarten Zeitpunkt vom Kundencenter kontaktiert. Der Berater hat die vorliegenden Versicherten-Unterlagen bereits zur Hand und kann unmittelbar auf die Bedürfnisse des Kunden eingehen.

Die BVK Zusatzversorgung ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Das bedeutet:

  • Es fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an, insbesondere gibt es keine Maklerprovisionen, die die eingezahlten Beiträge mindern. Höhere effektive Einzahlungen bewirken natürlich auch eine höhere effektive Rendite.
  • Die Verwaltungskosten sind sehr gering, da die Zusatzversorgung zusätzlich zur Pflichtversicherung quasi mitläuft.
  • Die BVK Zusatzversorgung kann – im Gegensatz zu gewerblichen Versicherern – mit einem Rechnungszins von 0,9 Prozent kalkulieren.

Arbeitnehmer können sich so ein zusätzliches Polster für ihren Ruhestand aufbauen können.


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18. Oktober 2022


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