Für Veranstaltungen, denen viele Menschen beiwohnen, müssen immer besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Für Veranstaltungen, denen viele Menschen beiwohnen, müssen immer besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

17. Februar 2023 – Anzeige

Event-Sicherheit statt eventuelle Sicherheit

Hausmeister-Seminare vermitteln wichtige Grundlagen

Die Turngala des Sportvereins, das Konzert des Schulorchesters, der Tag der Vereine – diese und zahlreiche weitere Events machen ein aktives Gemeindeleben aus. Idealerweise sind sich der Veranstalter und die Gäste am Ende einig: Das war ein voller Erfolg! Doch sobald das Fest von Unfällen oder anderen Zwischenfällen getrübt wird, taucht die Frage auf, wer für die Sicherheit verantwortlich ist. Was Hausmeister in diesem Zusammenhang wissen und beachten müssen, erläutert das Verlag und Medienhaus Harald Schlecht in seinen Seminaren mit dem Veranstaltungsexperten Christian Betz.

Durch gutes Management und eine detaillierte Planung können unliebsame Zwischenfälle vermieden werden. Deshalb sollte das Thema Sicherheit in öffentlichen Gebäuden eine wichtige Rolle spielen. In der Theorie wird vielleicht sogar daran gedacht, doch die Praxis sieht leider häufig anders aus.
Das Sicherheitsdenken endet, sobald der Anlass nicht mehr Großveranstaltung heißt. Dabei sind kleinere Veranstaltungen erheblich zahlreicher und bringen oft das gleiche Potenzial für eine Großschadenslage mit sich.

Wissen und Willen gefragt

Es geht also nicht nur um Konzerte, Volks- und Brauchtumsfeste, Weihnachts- und Jahrmärkte oder Straßenfeste, sondern auch um die vielen anderen Veranstaltungen, die jeden Tag stattfinden. Es geht um Städte und Gemeinden als Veranstalter und als Betreiber von Veranstaltungsstätten, aber auch um die vielen privaten Organisatoren, die gefordert sind, Sicherheitskonzepte zu entwickeln und fortzuschreiben.
Ziel ist ein Ergebnis, das Sicherheit und Durchführbarkeit in Balance hält – bei maximalem Schutz von Gesundheit und Werten aller Beteiligten. Zweifelsohne ist es dafür erforderlich, dass alle Beteiligten über den Willen und das nötige Fachwissen verfügen, um diese Sicherheit herzustellen.

Ein Blick ins Baurecht

Sobald Ärger in der Luft liegt, heißt es: „Wo steht denn überhaupt, dass wir…?“ Die Antwort ist einfach: Im Baurecht des jeweiligen Bundeslandes, genauer gesagt in der Versammlungsstätten-Verordnung. Den Rahmen bildet der Paragraph 43. Hier wird dem Betreiber einer Versammlungsstätte ab einer Zahl von 5000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept auferlegt. Doch auch bei deutlich kleinerer Besucherzahl kann die Art der Veranstaltung ein solches erfordern. In diesen Fällen tritt dann der Veranstalter in die Zuständigkeit mit ein.
In der Organisationsverantwortung bleibt meist der Betreiber der Versammlungsstätte – und das wiederum sind oft die Kommunen. Im ersten Schritt ist also zu empfehlen, von einem Veranstalter ein Veranstaltungskonzept zu verlangen. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Fragen: Welcher Art ist die Veranstaltung? Wo und wann soll sie stattfinden? Welche Darbietungen sind vorgesehen? Wie viele Besucher werden erwartet? Wie reisen die Gäste an? Welche technischen Showeffekte sind vorgesehen? Welche Art der Bewirtung soll es geben?
Aus den Antworten können bereits viele Sicherheitsanforderungen abgeleitet und Maßnahmen konkretisiert werden.

Bei Musikkonzerten ist nicht nur auf die Akkustik, sondern auch auf gut geplante Rettungswege zu achten.

Bei Musikkonzerten ist nicht nur auf die Akkustik, sondern auch auf gut geplante Rettungswege zu achten.

Nur im Team gelingt die Lösung

Ein professionelles Sicherheitskonzept beinhaltet die Beschreibung der Veranstaltung, zu beteiligende Institutionen, umfassende Gefährdungs- und Risikobeurteilungen, personelle Verantwortlichkeiten, Szenarien und deren Management, Planzeichnungen und vieles mehr.
Zudem müssen ein Sicherheitsniveau und Schutzziele davon abgeleitet werden. Das Sicherheitsniveau bestimmt sich anhand der zugrunde liegenden Rechtsnormen und der wirtschaftlich und operativ vertretbaren Akzeptanz der Maßnahmen. 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben – die Frage ist, mit welchem Aufwand man ein möglichst hohes Sicherheitslevel erreicht.
Ein Veranstalter hat oft wirtschaftliche Interessen, für die Behörde stehen Sicherheits-, Ordnungs- und Haftungsfragen und nicht selten auch politische Aspekte im Vordergrund. Ein Zielkonflikt, den es zu lösen gilt.

Behörden involvieren

Das bedeutet, dass frühzeitig mit der Planung der Sicherheit begonnen werden sollte. Gefragt ist der Veranstalter, auf den der Betreiber im Übrigen einen Teil seiner Pflichten wie die Bestellung des verantwortlichen Veranstaltungsleiters abwälzen kann. Externe Experten für Veranstaltungssicherheit können ohne Abhängigkeiten beratend und lösungsorientiert tätig werden.
Umgesetzt werden kann ein Sicherheitskonzept erst, wenn gemäß Paragraph 43,2 VStättVO das Einvernehmen der zuständigen Behörden vorliegt. Je nach notwendiger Sicherheitsarchitektur werden dabei zuständige Behörden und Institutionen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bauamt, Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde involviert. Wenn alle rechtlichen Regelungen beachtet wurden, sämtliche Behörden ihre Freigabe erteilt haben und der Veranstalter für die Maßnahmen entsprechend in die Pflicht genommen wurde, sind die Hausaufgaben gemacht.
Tritt dann ein Unglücksereignis ein, kann dargestellt werden, dass nach den vorliegenden Informationen alles unternommen wurde, um einen Schaden zu verhindern. Das ist ein sehr starkes Argument zur Abwehr von Ansprüchen Dritter.

Jetzt zum Seminar anmelden

Das Verlag und Medienhaus Harald Schlecht bietet Seminare für Hausmeisterinnen und Hausmeister an, die die Grundlagen der Versammlungsstätten-Verordnung ausführlich erklären. Was Hausmeister bei Stellvertretungen beachten müssen, welche Sicherheitsmaßnahmen in Schulen und Kindergärten notwendig sind, und wie Schäden und Unfälle richtig erfasst werden sollten, erfahren die Teilnehmer im Seminar mit Christan Betz.

Weitere Informationen und Seminartermine gibt es unter www.hausmeister-infos.de [ sl ]

 

Informationen zum Referenten:

Christian Betz ist seit mehr als 25 Jahren im Veranstaltungswesen tätig. Sein Unternehmen Event Consult Europa widmet sich der Beratung von Unternehmen, Verbänden und Behörden zum Thema Veranstaltungssicherheit. Als Dozent an verschiedenen staatlichen und privaten Hoch- und Fachschulen gibt er sein Wissen weiter. Er ist Mitglied im IHK-Bundesausschuss „Veranstaltungskaufmann“ und bietet bundesweit Seminare und Schulungen rund um die Sicherheit bei Veranstaltungen an.

 


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