18. Februar 2023

Akku alle. Batterie leer. Und nun?

Am 18. Februar ist der Tag der Batterie

Am diesjährigen Tag der Batterie startet die neue Verbraucher*innen-Kampagne Batterie-zurück. Ihr Ziel: Über die richtige Entsorgung von alten Batterien und Akkus informieren und die
Rückgabequote erhöhen.

Egal, ob in Kinderspielzeug, Fernbedienungen oder Taschenlampen – Batterien sind aus keinem Haushalt mehr wegzudenken. Doch wohin mit den kleinen Energiespeichern, wenn sie leer sind? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Batterien, Akkus und deren Entsorgung bietet die neue Informationskampagne Batterie-zurück. Startschuss hierfür ist der 18. Februar, der internationale Jahrestag der Batterie. Ziel ist es, die Rückgabequote von alten
Batterien und Akkus zu erhöhen und Verbraucher*innen für das Thema zu sensibilisieren. Denn eine falsche Entsorgung von Batterien birgt Risiken. Zudem enthalten die Energiespeicher wertvolle Rohstoffe, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.

Ein Logo für alle

Überall dort, wo man Batterien kaufen kann, ist es auch möglich, sie nach Gebrauch kostenfrei zurückzugeben – etwa in Super-, Drogerie-, Elektro- oder Baumärkten. Für eine höhere Wiedererkennbarkeit an den Sammelpunkten gibt es zukünftig ein einheitliches Logo. Darüber hinaus informiert die Website www.batterie-zurueck.de umfassend über Batterien und Akkus, deren richtige Nutzung, mögliche Gefahren sowie die korrekte Entsorgung. Ergänzt wird der Online-Auftritt durch verschiedene Social-Media-Kanäle wie Instagram und LinkedIn. Unter dem Hashtag
#batteriezurueck erfahren Verbraucher*innen dort alles zu Batterien und Akkus.

Gemeinsam die Rückgabequote erhöhen

Ins Leben gerufen wurde Batterie-zurück von den Rücknahmesystemen: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFAIngenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.


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