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Der Infrakredit Kommunal ist das Basisangebot der LfA zur Finanzierung von Infrastrukturen.

1. März 2023 – Anzeige

Ein breites Angebot für Kommunen

Breitband, Verkehr, Energie: Infrastrukturprojekte lassen sich erfolgreich finanzieren

Spätestens seit Corona ist klar, wie groß der Bedarf an leistungsfähigen Breitbandnetzen ist. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihren Energieverbrauch senken, die Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben, den Klima- und Umweltschutz verbessern oder ihre Wasser- und Abwasser-
infrastruktur modernisieren.

 

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei Investitionen mit zinsgünstigen und langfristigen Förderkrediten. Zudem steht die Spezialbank den kommunalen Unternehmen als Partner in Konsortialfinanzierungsrunden zur Seite.
Der Infrakredit Kommunal ist das Basisangebot der LfA zur Finanzierung von Maßnahmen für die öffentliche Infrastruktur. In diesem Rahmen unterstützt die Förderbank Investitionen etwa in die Verkehrsinfrastruktur, die Ver- und Entsorgung wie den Bau einer Kläranlage, die allgemeine Energieeinsparung oder die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Gefördert werden außerdem Investitionen in die touristische Infrastruktur, Technik und Kulturpflege sowie in nicht umlagefähige Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen.
Mit dem Infrakredit Energie ermöglicht die LfA zudem die zinsgünstige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung um mindestens 20 Prozent. Förderfähig ist außerdem die Umstellung auf erneuerbare Energieträger (ohne EEG- und KWK-Anlagen). Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die Förderbank das Zuschussprogramm der Bayerischen Staatsregierung auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie beziehungsweise der Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie. Die Gemeinden können mit dem Förderkredit den über den Zuschuss hinausgehende Eigenanteil mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten finanzieren.
Im Förderangebot für Kommunen sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemein-
schaften antragsberechtigt. Mit Laufzeiten von bis zu 30 Jah-
ren sind die Darlehen langfristig ausgerichtet. Dabei sind
Zinsbindungen von fünf oder zehn Jahren möglich, für den Infrakredit Kommunal bietet die Bank sogar eine optimierte Variante mit 20-jähriger Zinsbindung an. Je nach Laufzeit kön-
nen die Kommunen zwischen einem und fünf Tilgungsfrei-
jahren in Anspruch nehmen. Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen bei Darlehen bis zwei Millionen Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Darlehen über zwei Millionen Euro. Bei Energievorhaben liegt der maximale Darlehens-
betrag bei vier Millionen Euro pro Vorhaben.
Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Ge-
bietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben und somit in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften fallen, sind nicht förderfähig. Zusätzliche Investitionsbereiche bietet zudem die BayernLabo unter: www.bayernlabo.de/bayerische-kommunalkunden.
Die Förderkredite für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur werden direkt bei der LfA beantragt. Interessierten Kommunen steht bei Fragen das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Infrastrukturfinanzierung unter:
www.lfa.de/infrastruktur
oder per E-Mail: infra@lfa.de


Logo LfA Förderbank Bayern 2020

Königinstraße 17
80539 München

Tel. +49 89 2124-1505
E-Mail. info@lfa.de
Web. www.lfa.de

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17. April 2024


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