13. März 2023

Wirtschaftliche Kombination eine Gebäudeausrüstung aus erneuerbaren Quellen

Ein Mini-BHKW und solarthermische Kollektoren

Im GEG Gebäudeenergiegesetz wird für Neubauten eine technische Gebäudeausrüstung vorgeschrieben, die einen Teil des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung aus erneuerbaren Quellen oder aus KWK-Anlagen deckt.

Laut § 43 GEG wird die Anforderung erfüllt, wenn mindestens 50 Prozent des Jahreswärmeverbrauchs aus einer hocheffizienten KWK-Anlage stammen. Es ist jedoch auch möglich, den Beitrag auf 15% Solarthermie und 35% KWK aufzuteilen, um wirtschaftlicher zu arbeiten. Der Gesamtanteil von 50% bleibt dabei erhalten, jedoch wird der Jahreswärmeverbrauch reduziert, da die Kollektoren einen Teil übernehmen. Dies ermöglicht eine geringere Leistung des BHKW und der Betreiber profitiert von dem preiswerten Eigenstrom.

Die Laufzeiten sind entscheidend für die Dimensionierung. Ein Beispiel zeigt, dass für eine Wohnfläche von knapp 4.000 m2, aufgeteilt auf fünf Mehrfamilienhäuser, ein Mini-BHKW mit 13,5 kW Wärmeleistung in Kombination mit 100 m2 solarthermischen Kollektoren zur GEG-Konformität ausreicht. Eine KWK-Anlage in Form eines XRGI 6 von EC Power liefert jährlich 66.000 kWh in das Wohnobjekt in Radebeul, Sachsen. Der Powerblock mit 6/13 kW elektrisch/thermisch arbeitet in der Nahwärmezentrale ununterbrochen, um in Verbindung mit dem Solarertrag die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Der Betrieb ist schonend, mit nur wenigen Starts und Stopps, was dazu führt, dass der Motor, eine modifizierte Toyota-Maschine des Herstellers, von seinem Erststart im Jahr 2015 bis zum Spätsommer 2022 über 50.000 Stunden ohne Reparatur oder Störung arbeitete, abgesehen von den vorgeschriebenen Wartungen.


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