„Inklusion ist, wenn jeder teilnehmen kann“
„Frau Nullschwelle“ Ulrike Jocham begeistert mit Online-Seminar zur Barrierefreiheit
„Gebäude sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“, besagt der Paragraph 4 im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Was diese Theorie für Kommunen bedeutet, erklärte Diplom-Ingenieurin Ulrike Jocham im vom Verlag und Medienhaus Harald Schlecht veranstalteten Online-Seminar „Barrierefreie Wege, Plätze und Parkanlagen“.
Jede Stadt oder Gemeinde ist anders. So vielfältig wie ihre Infrastruktur oder ihr Gewerbe- und Freizeitangebot so unterschiedlich sind ihre Menschen. Es gibt auch Menschen mit Kleinwuchs, mit Sprachstörungen, mit schwerster Mehrfachbehinderung, Lernschwierigkeiten (früher sogenannte geistige Behinderung) oder Sinnesbehinderungen wie Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Sehbehinderung und Vollerblindung. Menschen, die besondere Bedürfnisse mitbringen und nicht ausgegrenzt werden dürfen. Deshalb gilt für alle Aktivitäten, Veranstaltungen und Dienstleistungen: „Inklusion ist, wenn keiner draußen bleiben muss. Wenn jeder teilhaben kann, auch Menschen mit einem 24-ständigen Pflege- und Assistenzbedarf“, sagt Ulrike Jocham, die sich selbst „die Frau Nullschwelle“ nennt. Als Architektin, Heilerziehungspflegerin und Bausachverständige für Barrierefreiheit, Universal Design, Inklusion und Nullschwellen liegt es ihr besonders am Herzen, das Leben so zu gestalten, dass alle daran teilhaben können.
Barrierefreies Bauen erfordert Schnittstellenkompetenz
Zu Beginn ihres Online-Seminars betont sie: „Barrierefreies Bauen erfordert Schnittstellenkompetenz. Es geht darum, das Know-how von Pädagogen, Pflegefachkräften, Ergotherapeuten und Medizinern mit jener der Hersteller, Handwerker, Architekten und Investoren zusammenzubringen.“ Was ist wichtig, effizient und machbar? Das sind die entscheidenden Fragen, um technisches, pflegerisches und pädagogisches Wissen mit gleichberechtigtem Blick auf alle Behinderungsarten bestmöglich miteinander verknüpfen zu können. Dabei gibt es Regeln in den Gesetzbüchern. Die Musterbauordnung zum Beispiel besagt in Absatz 2: „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein.“
Wie barrierefreie Wege, Straßen, Plätze, Gebäudeeingänge und Friedhöfe idealerweise gestaltet sind, vermittelt Ulrike Jocham den Teilnehmern mit Beispielen aus der Praxis. Außerdem macht sie klar, dass Schneeberge, Pflastersteine und Kieswege die Barrierefreiheit von Wegen und Parkplätzen einschränken und manche Menschen blockieren. Das sind Hürden, an die andere oft keinen Gedanken verschwenden. Ist Ihre Kommune ausreichend barrierefrei? Nach der Teilnahme im Seminar von „Frau Nullschwelle“ wissen Sie es sicher.
Weitere Informationen zum Seminar unter:
www.kommunaltopinform.de/termine/kategorie/onlineveranstaltung