Die Probe aufs Exempel: Ein erschütterungsarmes Bohren in der Felssicherung sollte klappen.

Die Probe aufs Exempel: Ein erschütterungsarmes Bohren in der Felssicherung sollte klappen.

10. Juli 2024

Hangsicherung mit Gütesiegel

Eine Gütegemeinschaft setzt Maßstäbe in einem gefährlichen Metier – mit Sicherheit

Die Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung hat es sich als Ziel gesetzt, die komplexen und ausgesprochen anspruchsvollen Aufgabenstellungen in diesem Metier durch die Definition und Umsetzung von Qualitätsstandards für Auftraggeber, Auftragnehmer und spätere Nutzer so sicher und effizient zu gestalten, dass höchste Qualität, Sicherheit und Effizienz über den gesamten Planungs-, Bau- und Nutzungszyklus von Schutzbauwerken gegen Naturgefahren sichergestellt sind. Aus diesem Grund sind in der Gütegemeinschaft Planungsbüros, ausführende Firmen, Systemhersteller sowie Bildungseinrichtungen vertreten.

Mit den allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen hat die Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung ein wirksames und öffentlich einsehbares Regelwerk geschaffen. Mit diesem ist die Standardisierung und Verbesserung der Arbeitssicherheit und Qualität in der Hang- und Felssicherungsbranche angestrebt. Durch die externe Überprüfung der Regelungen durch RAL schafft die Gemeinschaft einen hohen Standard in der Branche.
Das Führen des Gütezeichens ist nur Firmen gestattet, welche die Erstprüfung durch einen externen Prüfer der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung bestanden haben.
Die täglich erlebte Praxis der Mitgliedsbetriebe zeigt, dass es bei der Qualität der Umsetzung beauftragter Leistungen innerhalb der Branche nach wie vor erhebliche Unterschiede gibt. Dies erleben sowohl die Ingenieurbüros wie auch ausführende Firmen. Insbesondere trifft dies auf Tätigkeiten mit Absturzgefahr zu. Hierbei ist die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und/oder von Seilzugangs- und positionierungsverfahren (SZP) erforderlich ist. Arbeiten in der Hang- und Felssicherung gehen unvermeidbar häufig mit Absturzgefahr einher, wodurch die Gütegemeinschaft hier eine große Expertise vorweisen kann.

Links: Bauwerksprüfung mit Seilzugangstechnik ; rechts: Prüfung eines Zaunes zur Felssicherung in Idar-Oberstein

Links: Bauwerksprüfung mit Seilzugangstechnik ; rechts: Prüfung eines Zaunes zur Felssicherung in Idar-Oberstein

Kostenersparnis führt zu mangelnder Sicherheit

Die hohen Qualitätsunterschiede in der Felssicherungsbranche haben verschiedenste Ursachen. Zum einen sind ausschreibende, beziehungsweise vergebende Stellen häufig die komplexen Vorgaben des Gesetzgebers und der gegebenenfalls zuständigen Berufsgenossenschaften für diese Tätigkeiten nicht bewusst, da eine Felssicherung für viele ein seltenes bis einmaliges Ereignis darstellt. Zum anderen treiben vermeintlicher Kostendruck sowie mangelndes Wissen und fehlendes Bewusstsein für Haftungsfragen einige Büros und ausführende Firmen dazu, an der Sicherheit zu sparen. Hier einige Beispiele: Tätigkeiten mit Absturzgefahr in der Örtlichkeit werden nur einem Mitarbeiter übertragen, obwohl diese mindestens zu zweit auszuführen sind, es wird an der ordnungsgemäßen Schulung der Mitarbeiter gespart oder die erforderliche Ausrüstung entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Viele einzelne „Stellschrauben“ führen so letztlich dazu, dass zunächst kurzfristig Kosten gespart werden und dadurch billiger angeboten werden kann. Dies geht aber auf Kosten der Sicherheit.
Die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen bei der Vergabe von Aufträgen den qualitäts- und sicherheitsbewussten Auftragnehmer. Gleichzeitig sinkt das Sicherheitsniveau für die beauftragten Beschäftigten. Tätigkeiten können nicht in der erforderlichen Qualität und Effizienz umgesetzt werden und aufgrund der nicht vorhandenen handnahen Prüfung oder Untersuchung ist potenziell die Gefahr gegeben, dass Gutachten, Planungen oder Prüfungen zu Ergebnissen kommen, die ökonomisch und ökologisch negative Folgen für den Auftraggeber haben. Wenn bei einer Ingenieurgeologischen Kartierung die Felsansprache einer größeren Felsböschung ausschließlich in den fußläufig erreichbaren Randbereichen der Felsen erfolgt, fehlen relevante Daten, die für eine zutreffende Planung notwendig sind. Infolgedessen kann es zu Fehlplanungen kommen, die entweder das erforderliche Sicherheitsniveau nicht herstellen oder die Sicherungsmaßnahmen werden so hoch dimensioniert, dass das Ergebnis der Planung ein Kostenniveau erreicht, welches nicht erforderlich wäre. Im schlimmsten Fall addieren sich beide negativen Ergebnisse.
Aus diesem Grund haben einige Ingenieurbüros und ausführende Firmen die RAL Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e. V. (im Folgenden „Gütegemeinschaft“) gegründet. Ziele der Gütegemeinschaft sind:

  • gleiche oder vergleichbare Wettbewerbsbedingungen
  • Einhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus bei Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Anpassung der geltenden Bestimmungen und Regelwerke an die komplexen und häufig wechselnden Bedingungen in der Hang- und Felssicherung bei gleichzeitig höchster Arbeitssicherheit für die Anwender durch:
    • einheitlichen Wissensstand bei der Anwendung von PSAgA und SZP im Bereich der Hang- und Felssicherung, der die dort auftretenden spezifischen Aufgaben voll abdeckt.
    • faire Vergabeverfahren durch Standardisierung der Ausschreibungstexte und Baubeschreibungen für den Bereich der Anwendung von PSAgA und SZP im Gelände.
    • Integration von Zusatzwissen zu den Themen Steinschlagerkennung und Ökologie

Erreichen möchten die Mitglieder dies, indem sie ihre Gütebestimmungen innerhalb der Branche bekannt machen, ausschreibende Stellen davon überzeugen nach ihren Richtlinien auszuschreiben und nicht zuletzt neue Mitglieder zu gewinnen, die diesen Qualitätsanspruch ebenfalls leben.

Bei einer durchgeführten Bauwerksprüfung mit einem schweren Felsbrocken wird die Festigkeit eines Schutzzaunes bei Steinschlag getestet.

Bei einer durchgeführten Bauwerksprüfung mit einem schweren Felsbrocken wird die Festigkeit eines Schutzzaunes bei Steinschlag getestet.

Weitere Gütezeichen geplant

Als erster Meilenstein wurde im Januar 2023 das Anerkennungsverfahren des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. abgeschlossen. RAL ist Träger der Unionsmarke 018 045 590 und der IR Marke Nr. 273 190 „RAL“ (nachfolgend gemeinsam kurz „RAL-Marke“). RAL gewährleistet der Gütegemeinschaft nach abgeschlossenem Anerkennungsverfahren das Recht zur Führung der RAL-Marke und des Wortes „Gütezeichen“ gemäß nachfolgender Zeichenabbildung.

Die Gütegemeinschaft ist ab sofort berechtigt, ihren Mitgliedern – nach erfolgreichem Bestehen des Zertifizierungsverfahren – das Gütezeichen (Kennung: RAL-GZ 963) der Gütegemeinschaft zu verleihen.

Die Gütegemeinschaft strebt für die Zukunft weitere Gütezeichen für die Bereiche Ingenieurwesen (Planung) und Bauwesen (Ausführung) an. Hierfür benötigt sie die Unterstützung weiterer Mitglieder um zukünftig weiterhin Maßstäbe für Qualität und Arbeitsschutz in der Branche zu setzen.


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6. Oktober 2024


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