Das große Krabbeln in den Kitas – sicher und barrierefrei
Die Magnet-Nullschwelle überzeugt in Kindertagesstätte und meistert sogar einen plötzlichen Dichtetest
Die Kinderkrippe „Miniforscher“ vom Studentenwerk Dresden bietet den Kindern bereits seit 2010 durch eine Umbaumaßnahme etwas ganz Besonderes: Terrassentüren ohne hinderliche Schwellen und Kanten. Die Leiterin der Kinderkrippe „Miniforscher“ Manuela Lösche freut sich über diese ergonomische Gestaltung. „Für unsere Kinder sind diese barrierefreien Magnet-Nullschwellen wesentlich komfortabler und sicherer.
Beim Fahren mit verschiedenen Spielfahrzeugen (zum Beispiel Rollkäfer) kann jedes Kind angenehm von innen auf die Terrasse fahren.“ Bei Türschwellen, egal ob klein oder groß, könnten die Kinder beim Überfahren daran anstoßen oder hängenbleiben. Dabei entstünde eine Unfallgefahr durch Umkippen und Stürze. „Durch unsere schwellenfreien Übergänge gibt es diese Unfallgefahren nicht. Jede Unfallgefahr weniger ist für uns pädagogische Fachkräfte extrem wichtig“, betont Manuela Löscher und ergänzt: „Sogar unsere Krabbelkinder können mit unseren Magnet-Nullschwellen komfortabel und ohne jegliche Anstoßgefahr auf die Terrasse krabbeln.“ Weiterhin könnten Eltern und Großeltern, die zum Beispiel einen Rollstuhl benutzen, die Rampe auf dem Weg zur Terrasse barrierefrei befahren sowie die Nullschwellen an den Terrassen- und Eingangstüren barrierefrei passieren und dadurch ohne Hürden in die Kita gelangen, so die Kita-Leiterin.
Innovative Planung und Umsetzung
Die für die Komplettsanierung der Kindertagesstätte beauftragte AGZ Architektengemeinschaft Zimmermann GmbH aus Dresden war vor 14 Jahren ihrer Zeit weit voraus. Sie plante mit der Magnet-Nullschwelle einen absolut dichten und gleichzeitig stolper- und hindernisfreien Übergang zwischen innen und außen und stellte dabei die Bedürfnisse der Kinder und der pädagogischen Fachkräfte in den Mittelpunkt. Bis heute werden barrierefreie und ergonomische Nullschwellen an Außentüren in Kitas trotz bauordnungsrechtlicher Vorschrift noch viel zu selten verbaut. Für den Einbau der Magnet-Nullschwellen an insgesamt zwölf Außentüren (Eingangs- und zweiflüglige Terrassentüren) in der Kita „Miniforscher“ war der Tischlermeister Dietmar Hubein aus Gablenz zuständig.
Ein ungewöhnlicher Dichtetest
2010 gab es noch sehr wenige Türenbauer, die sich an die technische Neuheit ohne Türanschlag wagten. Heute kann Dietmar Hubein von einem extrem spannenden Dichtetest in der Kindergrippe „Miniforscher“ mit dieser technischen Innovation berichten. „Bei einem defekten Heißwasseranschluss hat sich kurz nach Eröffnung des neuen Umbaus im Innenbereich der Kita eine Steckverbindung gelöst, sodass eine ganze Nacht lang heißes Wasser in die Räumlichkeiten floss“, berichtet Hubein.
Trotzdem seien die Terrassentüren dicht gewesen, das heiße Wasser habe die Magnet-Nullschwelle nicht durchdrungen und staute sich an, so der erfahrene Fachmann und betont: „Diesen unvorhersehbaren Test hätte keine andere Türdichtung bestanden.“
Die Fehlannahme, ohne Türschwellen würde Wasser durch die Türen und damit ins Gebäude gelangen, hat dieser ungeplante Dichtetest widerlegt. Die Magnet-Nullschwelle hält selbst an konstruktionsdiffizilen zweiflügligen Terrassentüren Stau- und Druckwasser stand – und das ganz ohne Schwelle und ohne Türanschlagdichtung.
Ulrike Jocham, Dipl.-Ing. in Architektur und Heilerziehungspflegerin
Normativ-rechtlich längst vorgeschrieben:
Barrierefreie Nullschwellen an Außentüren sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden, wozu Kindertagesstätten gehören, längst vorgeschrieben.
Das verlangen die jeweiligen Landesbauordnungen und die jeweils dazugehörigen Verwaltungsvorschriften der technischen Baubestimmungen sowie die bauordnungsrechtlich eingeführte DIN 18040-1 (DIN-Norm für barrierefreies Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden). Diese DIN 18040-1 fordert konsequent niveaugleiche Außentüren ohne jegliche Türanschlagdichtungen. 2013 hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) in Berlin mit der Nullschwellen-Stellungnahme klargestellt, dass barrierefreie Nullschwellen nach der DIN-Norm für barrierefreies Bauen (DIN 18040-1 und -2) sogar als Regelfall gefordert sind. Die Fachzeitschrift „Behinderte Menschen“ (heute „Menschen.“), welche die Nullschwellen-Stellungnahme in der Ausgabe 4-5/2013 erstmals öffentlich machte, ermöglicht seither den kostenfreien Zugang zu dieser durchaus bedeutenden Kommentierung des DIN und des verantwortlichen Arbeitsausschusses der DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 (www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme).
Nullschwellen sind der Regelfall
Weiterhin hat das DIN bereits im Jahr 2018 betont, dass auch im Kontext der Norm für Bauwerksabdichtung barrierefreie Nullschwellen einen Regelfall darstellen und deshalb in keiner Weise im Widerspruch zur Norm für Barrierefreiheit stehen (Ulrike Jocham in „Freiräume“, Ausgabe 2021/2022: „Nullschwellen sind der Regelfall“).