Ist der Katastrophenschutz auch in Zukunft für Extremwetterereignisse gewappnet?
Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Bundes im Zivil- und Katastrophenschutz ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)
Überschwemmungen, Starkregen, Waldbrände… Katastrophen häufen sich. Die Bevölkerung vertraut darauf, dass Staat, Land und Kommunen genau wissen, was wann zu tun ist. Aber wer ist eigentlich wofür zuständig? Wer sorgt dafür, dass Menschen von Dächern gerettet und brennende Wälder gelöscht werden?
Die vorhandenen Konzepte im Katastrophenschutz muss man auch zukünftig anpassen
René Kwiatkowski: „Die Herausforderungen für den Katastrophenschutz sind enorm.“
„Die klimawandelbedingten Extremwetterereignisse der letzten Jahre werden auch zukünftig weiter zunehmen. Dabei sind unter anderem Hitze und verstärkte Niederschläge gleichermaßen problematisch mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel in Form von Vegetationsbränden und Starkregen. Die sich daraus ergebenden Herausforderungen für den Katastrophenschutz in den Ländern sind enorm. Insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Ausrüstung müssen neue Wege beschritten werden. Die Gefahren werden mittlerweile aber auch klar erkannt und entsprechende Maßnahmen werden in den Ländern erarbeitet, etwa durch Konzepte zur Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung oder durch vorbeugende Starkregenkonzepte.
Was tut der Bund im Katastrophenschutz? Die Zuständigkeiten des Zivil- und Katastrophenschutzes lassen sich anhand Art. 73 Nr. 1 Abs. 1 GG festhalten, wobei der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes hat. Darunter ist der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Im Katastrophenschutz hat der Bund keine unmittelbaren Zuständigkeiten, kann die Länder aber auf Anforderung nach Art. 35 GG bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen mit Polizeikräften anderer Länder, Kräften und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie beispielsweise dem Technischen Hilfswerk (THW), der Bundespolizei oder der Bundeswehr, unterstützen (Amtshilfe). Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird allgemein als Katastrophenhilfe umschrieben. Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Bundes im Zivil- und Katastrophenschutz ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags befasst sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz Bund. Sie ist ein Instrument der vorausschauenden und strukturierten Beschäftigung mit möglichen Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung sowie ihre Lebensgrundlagen.
Seit Einführung der Risikoanalyse 2012 wurden mehrere Analysen mit dem Schwerpunkt Extremwetterereignisse (zum Beispiel Sturmflut, Wintersturm und Dürre) durchgeführt. Sie zeigen Handlungsfelder, die eine Relevanz für die zukünftige Vorbereitung und den Umgang mit Extremwetterlagen besitzen, auf und geben Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und zum Umgang mit solchen Ereignissen. Um den Bevölkerungsschutz an die Auswirkungen der Klimakrise anzupassen, erarbeitet das BBK Maßnahmen für die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Der Bund unterstützt zudem die Maßnahmen der in Deutschland für den Katastrophenschutz zuständigen Länder und Kommunen unter anderem durch Informationen. Beispielsweise gibt es eine Orientierungshilfe zu Starkregen und Sturzfluten, eine ergänzende Ausstattung im Zivilschutz (gemäß ZSKG) in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz sowie Sanitätswesen, zum Beispiel Feuerwehrfahrzeuge, die auch im Katastrophenschutz genutzt werden dürfen.
Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Unterstützung durch den Bund, um die Leistungsfähigkeit der Katastrophenschutzeinheiten zu gewährleisten und zu verbessern. Um die fachgerechte Nutzung der durch den Bund für den Zivilschutz bereitgestellten Ressourcen sicherzustellen, bildet der Bund die Einsatzkräfte in der Nutzung dieser aus. Des Weiteren unterstützt das BBK in ausgedehnten Ereignisfällen mit Hilfe des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Länder (GMLZ) die Koordination von Ressourcen und erstellt aktuelle Lagebilder. Darüber hinaus betreibt der Bund seit 2011 das Modulare Warnsystem (MoWaS). Dieses für den Zivilschutz vorgehaltene Warnsystem steht den Ländern zur Mitnutzung in der Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz zur Verfügung.
Trotz bereits umfangreicher Maßnahmen werden die Konzepte im Katastrophenschutz aber auch zukünftig entsprechend der Herausforderungen angepasst werden müssen. Zusätzlich besteht aber auch die Herausforderung, die vielen meist ehrenamtlichen Helfenden gleichzeitig in neuen Methoden und an neuer Ausrüstung in der Fläche auszubilden. Durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) bietet der Bund den Helfenden und Mitarbeitenden im Katastrophenschutz der Länder und Kommunen eine Vielzahl von Führungs- und Spezialausbildungen zur Verfügung, die auch im Katastrophenschutz nutzbar sind.
Da die Hauptlast der Arbeit im Katastrophenschutz durch Ehrenamtliche getragen wird, müssen diese auch geworben, gehalten und motiviert werden, um ihre enorme Leistung auch zukünftig bei zunehmenden Extremwetterereignissen abrufen zu können. Auch hier unterstützt das BBK durch Ehrenamtsförderungen und Konzepten zur Einbindung von Spontanhelfenden.
Zu guter Letzt arbeitet das BBK mit den Hilfs- und Einsatzorganisationen im Katastrophenschutz (DRK, ASB, Johanniter, Malteser, DLRG, THW sowie Deutscher Feuerwehrverband) zusammen und erstellt mit ihnen beispielsweise Konzepte für den Einsatz, hier die Medizinische Taskforce (MTF) oder zum Eigenschutz von Liegenschaften.
Die Sicherstellung eines ausreichenden Schutzniveaus bei Extremwetterereignissen ist eine stetige Aufgabe, die fortwährend an die wachsenden Anforderungen durch den Klimawandel und an das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung angepasst werden muss. Hierzu ist weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen den für Katastrophenschutz zuständigen Stellen und dem Bund sowie der Bevölkerung selbst gefragt.“
Kontakt:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Tel.: +49 228 99 550-0 und 228 5554-0
www.bbk.bund.de
poststelle@bbk.bund.de
Weitere Statements zum Thema von:
– Joachim Herrmann MdL, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
– Frank Pintsch, berufsmäßiger Stadtrat in der Stadt Augsburg
– Michael Förster, Leiter der Verbandskommunikation beim DLRG Bayern
Wir bedanken uns ganz herzlich dafür!
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