Als eines der ersten Bundesländer hat nun Nordrhein-Westfalen (NRW) auf die mangelhafte Versorgungssituation reagiert und seine Landesbauordnung entsprechend überarbeitet. Geplant sind erhebliche Änderungen in Bezug auf die Vorschriften zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden. Eine wesentliche Ergänzung zur alten Bauordnung ist, dass neue Wohnungen barrierefrei konzipiert und gebaut werden müssen. Auch Berlin hat seine Bauordnung angepasst und verlangt seit Jahresbeginn 2017, dass bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein komplettes Geschoss barrierefrei nutzbar sein muss. Aber dienen diese Beispiele als Vorbild für andere Bundesländer?

Anreize besser als Zwang

Nicht überall finden solche Reformen Zuspruch. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) beispielsweise befürchtet durch die Neuregelung eine erhebliche Verteuerung der Baukosten. Private Investoren könnten abgeschreckt werden. Statt gesetzlichem Zwang sollten vielmehr positive Anreize gesetzt werden, zum Beispiel in Form von Bürokratieabbau. Die Bearbeitungszeiten für Genehmigungsverfahren erstrecken sich derzeit über mehrere Monate und erweisen sich zunehmend als Investitionsbremse. Stattdessen könnten barrierefreie Bauvorhaben bei der städtebaulichen Planung künftig bevorzugt bearbeitet werden, um den Neubau der derzeit rund 3,4 Millionen fehlenden hindernisfreien Wohnungen zu beschleunigen. Auch bei einigen rigiden Auflagen wie der Stellplatzverordnung sollte justiert werden. Je nach Bundesland muss bisher Neubauten eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen für Autos und Fahrräder eingeplant werden. Eine teilweise oder vollständige Befreiung für barrierefreie Wohnungen würde einen weiteren Anreiz für private Investoren schaffen.

Mit dem Älterwerden gehen Veränderungen und neue Herausforderungen einher. Im Segment SENIOR LIVING konzipiert und realisiert TERRAGON barrierefreie Wohnformen, die es ermöglichen, diesem Lebensabschnitt gelassen entgegenzusehen. Die Residenz Sophiengarten beispielsweise bietet betreutes Wohnen in 72 bzw. 32 Einheiten in Berlin-Steglitz.

Kommunen können Vorbild sein

Über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften könnten Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen und die wesentlichen Punkte der Norm Barrierefreies Bauen (DIN 18040) als Standard für den eigenen Neubau einführen. Das beinhaltet neben stufen- und schwellenlosen Zugängen zu Haus, Wohnung und Balkon auch ein barrierefreies Bad. Zudem müssen Hauseingangs- und Wohnungstüren sowie Bewegungsflächen ausreichend breit gebaut werden. Diese Anforderungen wären gegenüber konventionellem Neubau mit nur geringen Zusatzkosten umsetzbar. Wenn private Investoren ein meist preislich attraktiveres Grundstück aus kommunalem Besitz erwerben, könnten dieselben Kriterien dort als Auflage für den Neubau verlangt werden.

Ein alternativer Weg sind finanzielle Förderprogramme. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) berücksichtigt in seinem Programm „Variowohnungen“ nicht nur Studierende und Auszubildende, sondern auch Senioren. Aktuell handelt es sich dabei um ein zeitlich begrenztes Modellprogramm, bei dem Mehrgenerationenwohnen und neue räumlich-soziale Konzepte erprobt werden sollen. Zudem ist die Förderung derzeit noch mit zu hohen Auflagen verbunden, als dass ein solches Bauvorhaben für private Investoren lohnenswert wäre. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Auch das Programm „Altersgerechter Umbau“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) könnte für die Errichtung von barrierefreiem Wohnraum erweitert werden. Dieses dürfen bisher nur Senioren für die altersgerechte Renovierung der eigenen Wohnung nutzen.

Dass die Politik die Förderung der Barrierefreiheit gesetzlich unterstützt, ist wünschenswert. Doch ein pauschaler Zwang verschreckt private Investoren. Eine Alternative dazu stellen positive Anreize auf administrativer Seite sowie Förderprogramme dar. Davon können langfristig alle profitieren. Schließlich decken barrierefreie Wohnungen nicht nur den Bedarf von Senioren und anderen bewegungseingeschränkten Personen. Auch junge, gesunde Menschen empfinden Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal bei der Wohnungssuche.

Dr. Michael Held, geschäftsführender Gesellschafter der Terragon Investment GmbH

Der Grundgedanke des betreuten Wohnens ist das möglichst lange und selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung – als Mieter oder Eigentümer. Im Rahmen des betreuten Wohnens können je nach Bedarf vielfältige Hilfestellungen vom Fachpersonal in Anspruch genommen werden – ohne dass dabei Privatsphäre oder Selbstständigkeit verloren gehen. So wie in der Residenz Bethanienhöfe in Hamburg Eppendorf.

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