Bei der Lagerung von Lithium-Akkus ist Vorsicht geboten
Batterien von Werkzeugen oder Gartengeräten können Brände entfachen

Lithium-Batterien haben in allen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten. Auch im kommunalen Bauhof sind wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus für Handys, Notebooks, Elektrowerkzeuge und -gartengeräte oder Elektrorasenmäher im Einsatz. Doch wie werden solche Batterien gelagert, und welche Gefahren können von ihnen ausgehen?
Lithium-Batterien sind chemische Energiespeicher, die in einer elektrochemischen Reaktion die gespeicherte Ladung in Form von elektrischer Energie abgeben können. Grundsätzlich differenziert man zwischen zwei Arten: Primärbatterien – also nicht wieder aufladbare Batterien – und Sekundärbatterien, die wiederaufladbar sind.
Bei den heutigen Fertigungsstandards kann man davon ausgehen, dass Lithium-Batterien bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter Handhabung als vergleichsweise sicher anzusehen sind. Kommt es jedoch aufgrund von technischen Defekten oder unsachgemäßer Handhabung zu einer unkontrollierten und beschleunigten Abgabe der chemisch gespeicherten Energie, erfolgt dies in der Regel als thermische Energie – was zu einem Brand führen kann. Brandursache können zum Beispiel mechanische Beschädigungen, thermische Belastungen, ein Fertigungsfehler oder eine Überladung sein.
Sprinkler und Sprühwasserlöschanlagen als Schutz
„Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien gibt es bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften“, berichtet die VdS Schadenverhütung GmbH. Deshalb ist es ihr wichtig, auf die Chancen und Gefahren hinzuweisen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Publikation zur Schadenverhütung in Bezug auf Lithium-Batterien erstellt. Darin heißt es: Die Energieinhalte von Lithium Batterien sind im Vergleich zu konventionellen Batterietechnologien um ein Vielfaches größer, wodurch sich das Schadenausmaß im Brandfall deutlich erhöhen kann. Spezifische Gefahren in dieser Technologie sieht der GDV in der Selbstentzündung und heftigen Brandereignissen in Verbindung mit einer sehr schnellen Brandausbreitung.“
Brand- und Löschversuche der Versicherungswirtschaft, der Hersteller und Feuerwehren haben gezeigt, dass Brände sowohl von Batterien als auch von Geräten mit Batterien grundsätzlich mit dem Löschmittel Wasser beherrschbar sein können. Wenn es gelingt, einen Entstehungsbrand in den ersten Minuten wirksam zu bekämpfen, besteht eine große Chance, das Brandgeschehen zu beherrschen. Risikogerecht ausgelegte Sprinkler oder Sprühwasserlöschanlagen können somit einen wirksamen Schutz darstellen. Lithium-Batterien sind grundsätzlich wie ein Gefahrstoff zu behandeln. Für einen wirksamen Schutz ist immer ein ganzheitliches Brandkonzept unabdingbar. Neben automatischen Löschanlagen müssen somit auch bauliche und organisatorische Randbedingungen betrachtet werden.

Richtige Lagerung
Lithium-Batterien sind seit 2009 offiziell Gefahrgut der Klasse 9. Für Modelle mit geringer Leistung wie Kleinbatterien für den Computer oder kleine Elektrogeräte gelten allgemeine Sicherheitsregeln. Batterien mit mittlerer Leistung (zum Beispiel für größere Gartengeräte oder Kleinfahrzeuge) sind von anderen Bereichen räumlich getrennt (mindestens fünf Meter) oder baulich feuerbeständig abzutrennen. Der Lagerbereich ist durch eine geeignete Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle zu überwachen. Wichtig ist es, die Batterien keinesfalls im Lagerbereich weiterer Akkus und brennbarer Materialien oder Geräte zu laden.
Für Batterien mit hoher Leistung – zum Beispiel für Elektrofahrzeuge oder netzunabhängige Großgeräte – liegen nach derzeitigem Stand noch keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich adäquater Schutzmaßnahmen vor. Sie sind daher in Absprache mit dem Sachversicherer für den Einzelfall zu regeln.
Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Batterietypen und der schnell voranschreitenden Weiterentwicklung in diesem Bereich ist es derzeit nicht möglich, allgemeingültige Aussagen zu geeigneten Konzepten zu treffen. Für die Erarbeitung eines wirksamen Schutzkonzepts ist aus diesen Gründen immer eine Einzelfallbetrachtung in Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich.

Firmenprofil:
Die VdS Schadenverhütung GmbH
Das Unternehmen ist Europas größtes Institut für Unternehmenssicherheit und eine hundertprozentige Tochter des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
VdS bietet Dienstleistungen mit den Schwerpunkten Brandschutz, Security, Naturgefahrenprävention und Cyber-Security. Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie Fortbildungen.
VdS Schadenverhütung GmbH
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