Bürokratie wird ab- und der Service ausgebaut
Betriebsrentenantrag jetzt ohne Vorlage des DRV-Rentenbescheids möglich
Die BVK Zusatzversorgung hat zu Beginn des Jahres 2025 eine bedeutende Neuerung zur Rentenantragstellung in der Zusatzversorgung eingeführt. Der Antrag kann ohne Vorlage des Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Prozess für angehende Rentner und deren Arbeitgeber zu vereinfachen. Aber auch die Bearbeitung der Rentenanträge wird dadurch schneller und effizienter.
Der zentrale Punkt der Neuerung betrifft die bisher erforderliche Vorlage des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei der Rentenantragstellung in der BVK Zusatzversorgung. Grundsätzlich gilt: Eine Betriebsrente aus der BVK Zusatzversorgung kann für gesetzlich Rentenversicherte nur dann gewährt werden, wenn der sogenannte „Versicherungsfall“ durch den Bescheid der DRV nachgewiesen wird. Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente löst also den Anspruch auf eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung aus.
Kosten und zeitliche Verzögerungen entfallen
Bisher mussten angehende Rentner eine Kopie ihres Rentenbescheids zusammen mit dem Rentenantrag einreichen oder nachreichen. Für die Mehrheit der Versicherten ist das nun nicht mehr erforderlich. Dadurch entfallen Kopier- und Portokosten und die zeitlichen Verzögerungen durch den Postversand. Auch für zahlreiche Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden häufig bei der Antragstellung unterstützen, gestaltet sich das Verfahren nun einfacher. Die BVK Zusatzversorgung erhält die relevanten Daten direkt und datenschutzkonform von der DRV, häufig bereits innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Tag. Nur in Ausnahmefällen muss der Bescheid weiterhin angefordert werden.
Online-Rentenantrag über das Versichertenportal
Daneben setzt der BVK Zusatzversorgung noch auf eine weitere digitale Maßnahme, nämlich die Antragsstellung über das Versichertenportal. Bereits seit Mai 2023 bietet die BVK Zusatzversorgung die Möglichkeit, den Rentenantrag – konkret den Altersrentenantrag und den Erwerbsminderungsantrag – digital über das Versichertenportal zu stellen.
Das heißt: Die Arbeitgeber müssen keine Papierformulare mehr bereithalten. Stattdessen können sie ihre Mitarbeiter auf das Versichertenportal unter https://versichertenportal.bvk-zusatzversorgung.de/home verweisen. Dort können sich Versicherte einfach registrieren und den Antrag online stellen. Der digitale Antrag ist als geführter Dialog aufgebaut. Der Nutzer wird durch gezielte Fragen zur erfolgreichen Antragstellung geleitet. Dies minimiert Eingabefehler, da sich neue Felder nur bei korrekter Eingabe öffnen.
Nach dem Absenden gelangt der Antrag direkt an die zuständige Stelle bei der BVK Zusatzversorgung – ohne Portokosten oder Postverzögerung. Sollte dennoch ein Dokument fehlen, kann es unkompliziert digital hochgeladen werden. Der Bearbeitungsstatus ist für den Antragsteller jederzeit im Portal einsehbar.
Fazit
Die BVK Zusatzversorgung setzt mit diesen Neuerungen ein klares Zeichen für mehr Digitalisierung und Kundenfreundlichkeit. Versicherte profitieren von einem schnelleren, transparenteren und kostengünstigeren Verfahren. Die Rentenantragstellung wird dadurch nicht nur effizienter, sondern auch deutlich komfortabler.
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