Einheitliche Regelung bei Windkraftanlagen zu den Nistplätzen gefährdeter Vogelarten

Aiwanger: „Wir bekommen angesichts der aktuellen Energiekrise täglich Bitten aus der Wirtschaft, den Bau von Windrädern vor Ort deutlich zu erleichtern. Jahrelange Klagen unter dem Deckmantel des Artenschutzes gegen Windräder machen unsere Unternehmen nicht mit. Wenn die Abstände zu Nistplätzen von besonders gefährdeten Vogelarten bundeseinheitlich klar geregelt sind, entfällt ein wesentlicher Grund für Klagen gegen neue Windenergieanlagen. Das beschleunigt die Verfahren und macht Investoren sowie Gemeinden Mut, neue Windräder auf den Weg zu bringen. Wichtig ist auch, dass das Repowering weiter vereinfacht und vor allem die Errichtung von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten erleichtert werden soll. Wir arbeiten in der Koalition auch an praxistauglichen Ausnahmen von der 10H-Regel.“

Ausbau der Windkraft ist eine Option für die Erneuerbaren Energien

Glauber: „Der Ukraine-Krieg macht klar: Die Zukunft muss erneuerbar sein. Erneuerbare Energien stehen für Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit. Für niedrige Energiekosten, unsere heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze sind erneuerbare Energien entscheidend. Ich unterstütze deshalb den Vorschlag, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Wir werden die Vorschläge des Bundes nun genau prüfen. Wenn wir bei der Windkraft erfolgreich sein wollen, müssen wir den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Entscheidend beim Ausbau der Windkraft ist eine staatliche Steuerung. Die Planung muss bürgerverträglich sein. Außerdem muss die Wertschöpfung in der Region bleiben. Ich erwarte vom Bund klare Vorschläge, wie die Menschen noch besser an der Energieerzeugung vor Ort beteiligt werden können.“

Die neuen Regelungen für Windkraft an Land sollen laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck jetzt bereits im so genannten Osterpaket mitbeschlossen werden. Sie könnten dann bereits ab Sommer gelten. Demnach soll es eine präzise und einheitliche Liste für die betroffenen Vogelarten geben, die Vermeidungsmaßnahmen wie Antikollisionssysteme und die jeweiligen Abstände geben. Diese gilt bundesweit und kann nicht von den Ländern ausgedehnt werden kann. Parallel legt die Bundesregierung eine Artenhilfsprogramm mit 80 Millionen Euro auf und wird zusätzlich die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten, sich finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung im Hinblick auf die Belastung der Betreiber muss dann noch geprüft werden. Als Vorgabe an die Genehmigungsbehörden wird der Ausbau der Windenergie an Land als überragendes öffentliches Interesse im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden.

„Damit könnte endlich dem endlosen Klageweg gegen neue Windenergieanlagen begegnet werden, ohne den Artenschutz abzusenken“, erklärt Staatsminister Aiwanger. Glauber ergänzt: „Auch in Bayern wollen wir die Windkraft stärken. Wir wollen die gerichtlichen Verfahren straffen, um einzelne Anlagen schneller umsetzen zu können. Jetzt gilt es, zügig voranzukommen. Der Klimawandel wartet nicht.“

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