Die Zinsen sind derzeit sehr niedrig. Warum sind Förderkredite trotzdem für Kommunen interessant?

Unsere Förderkredite bieten für Städte und Gemeinden viele Vorteile. So sind die Laufzeiten mit zehn, 20 und 30 Jahren sehr lange und die Konditionen äußerst günstig. Je nach Laufzeit können die Kommunen bis zu zwei, drei und fünf tilgungsfreie Jahre in Anspruch nehmen. Der Finanzierungsanteil der LfA kann bis zu 100 Prozent betragen. Allein in den ersten drei Quartalen 2019 hat die LfA rund 65 bayerischen Kommunen über 55 Millionen Euro an Förderkrediten für Infrastrukturprojekte zugesagt. Bei größeren Projekten unterstützt die LfA Kommunen zudem als zuverlässiger Partner in Konsortialfinanzierungsrunden zusammen mit anderen Banken.

 

Welche Projekte können Städte und Gemeinden mit einem Förderkredit finanzieren?

Die LfA bietet den Kommunen eine breite Förderpalette. Mit unserem Basisangebot Infrakredit Kommunal können wir beispielsweise kommunale Investitionen in die Verkehrs-
infrastruktur, die Ver- und Entsorgung, wie den Bau einer Kläranlage, oder in die touristische Infrastruktur fördern. Zudem bieten wir Spezialprogramme an, etwa zur Unterstützung der Energiewende. Mit dem Infrakredit Energie können wir Maßnahmen fördern, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent führen. Das kann zum Beispiel die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen sein. In diesem Bereich finanzieren wir auch eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Nicht fördern können wir aus beihilferechtlichen Gründen allerdings Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen Kommunen, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Doch auch hier prüfen wir jeden Einzelfall auf die individuelle Finanzierungsmöglichkeit.

 

Für Kommunen ist der Ausbau der Breitbandnetze eine besondere Herausforderung. Wie unterstützt die LfA die Kommunen bei diesem Thema?

Die LfA unterstützt die Gemeinden beim Ausbau der Breitbandnetze mit dem Infrakredit Breitband. Denn die Investitionskosten sind hierfür erheblich. Damit begleiten wir das Zuschussprogramm des Bayerischen Finanzministeriums auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie beziehungsweise der Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie. Mit dem Förderkredit kann der über den Zuschuss hinausgehende Eigenanteil der Gemeinde mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten finanziert werden.

 

An wen können sich Kommunen bei Fragen wenden?

Die Förderkredite werden direkt bei der LfA beantragt. Bei Fragen können sich die interessierten Kommunen an das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA wenden. Wir beraten natürlich kostenfrei.

 

Weitere Informationen unter:

www.lfa.de/infrastruktur  oder

telefonisch unter 089 / 2124 1505  sowie per E-Mail: infra@lfa.de

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

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