Eine moderne Infrastruktur ist für jede Kommune unverzichtbar. Verfügt sie beispielsweise über ein leistungsfähiges Breitbandnetz, stärkt das nicht nur den Wirtschaftsstandort, sondern verbessert auch die Attraktivität als Wohnort nicht zuletzt für junge Leute. Investitionen in die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien dagegen etwa stärken die Wertschöpfung vor Ort und führen zu mehr Unabhängigkeit und verbesserter Versorgungssicherheit. Neben einer qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Wasserversorgung sind die Abwasserentsorgung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur weitere essentielle Bestandteile zeitgemäßer Standortbedingungen.

Infrakredit Kommunal

Der Infrakredit Kommunal ist das Basisangebot der LfA für die Finanzierung von Maßnahmen in die öffentliche Infrastruktur. Mit dem Darlehen unterstützt die LfA Investitionen beispielsweise in die Verkehrsinfrastruktur, die Ver- und Entsorgung wie den Bau einer Kläranlage, die allgemeine Energieeinsparung oder die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Gefördert werden außerdem Investitionen in die touristische Infrastruktur, Technik und Kulturpflege sowie in nicht umlagefähige Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen.

Infrakredit Breitband

Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die LfA die Zuschussförderung der Bayerischen Staatsregierung auf Basis der Bayerischen Gigabitrichtlinie, beziehungsweise der Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie. Mit dem Förderdarlehen kann der über den Zuschuss hinausgehende Eigenanteil mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten finanziert werden. Er deckt die Aufwendungen der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (förderfähige Aufwendungen) bei Investitionen von Netzbetreibern in bayerische Breitbandinfrastrukturen sowie Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells ab. Mit dem Darlehen gefördert werden können Vorhaben, die eine Zuschussförderung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie, beziehungsweise der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie erhalten.

Infrakredit Energie

Kommunen, die zuvorderst in Energieeffizienz investieren möchten, können auf den Infrakredit Energie zurückgreifen. Mit diesem Spezialdarlehen ermöglicht die LfA die zinsgünstige Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung um mindestens 20 Prozent. So kann etwa die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen gefördert werden. Hinzu kommt die Umstellung auf erneuerbare Energieträger (ohne EEG- und KWK-Anlagen).

Kommunen, die zuvorderst in Energieeffizienz investieren möchten, können auf den Infrakredit Energie zurückgreifen.
Kommunen, die zuvorderst in Energieeffizienz investieren möchten, können auf den Infrakredit Energie zurückgreifen.

Attraktive Konditionen

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass dieses Förderangebot gut ankommt: Bereits in den ersten drei Quartalen hat die LfA über 87 Millionen Euro an Förderdarlehen für Infrastrukturprojekte zugesagt. Neben günstigen Konditionen bieten die Förderangebote den Städten und Gemeinden noch weitere Vorteile: Die Darlehen sind mit Laufzeiten von 5, 10, 20 und 30 Jahren langfristig ausgerichtet und schaffen so Planungssicherheit. Außer bei der Laufzeit von 5 Jahren sind Zinsbindungen von 10 Jahren die Regel. Zudem gibt es im Infrakredit Kommunal eine optimierte Laufzeitvariante mit 20-jähriger Zinsbindung. Je nach Laufzeit können die Kommunen zwischen 1 und 5 Tilgungsfreijahre in Anspruch nehmen. Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen bei Darlehen bis 2 Millionen Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Darlehen über 2 Millionen Euro. Bei Energievorhaben liegt der maximale Darlehensbetrag bei 4 Millionen Euro pro Vorhaben.
Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften eine wirtschaftliche Tätigkeit im EU-beihilferechtlichen Sinne ausüben, sind nicht förderfähig. Auch Investitionsausgaben, welche den Kommunen über staatliche Zuschüsse und Anliegerbeiträge et cetera ersetzt werden, können nicht zusätzlich über LfA-Darlehen finanziert werden. Für die Finanzierung weiterer Investitionsbereiche, in denen die LfA nicht tätig ist, wie zum Beispiel allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie soziale Infrastruktur bietet die BayernLabo den Investkredit Kommunal Bayern an (www.bayernlabo.de
/bayerische-kommunalkunden).

Direkte Beantragung und persönliche Beratung

Die Förderdarlehen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur werden direkt bei der LfA beantragt. Interessierten Kommunen steht bei Fragen das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Bei Fragen zu Konsortialfinanzierungen für kommunale Unternehmen können sie sich außerdem auch an ihre Hausbank wenden, da die LfA in diesen Fällen immer zusammen mit einer Hausbank tätig wird.

 

Weitere Informationen unter:

www.lfa.de/infrastruktur

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

Mehr von LfA Förderbank Bayern

Das könnte Sie auch interessieren

Symbolbild zum Thema Lesen was Kommunen bewegt.

Ihr Kommunalmagazin KOMMUNALtopinform

Kommunal, genau das ist unser Thema. Lesen, was Kommunen bewegt – unser Slogan. Auf dieser Seite informieren wir die öffentliche Verwaltung im gesamten deutschsprachigen Raum über aktuelle und interessante Themen im kommunalen Bereich. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Bayern erhalten zusätzlich vierteljährlich das Kommunalmagazin. An nahezu alle Kommunen dieser beiden Bundesländer wird die Printausgabe versendet.

mehr Informationen zur Print-Ausgabe
Push-Benachrichtigungen aktivieren Ok Nein, danke