Die neue und erweiterte Fassung der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) des Bundesumweltministeriums (BMU) tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Neu ist etwa, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Finanzschwache Kommunen werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt: Sie profitieren bei allen Förderschwerpunkten von erhöhten Förderquoten.

Klimaschutzkonzept und Personalstelle können künftig zusammen beantragt werden. Somit ist das Klimaschutzmanagement von Beginn an eingebunden, um das Konzept umzusetzen.

Schnelle Erfolge in der Umsetzung ermöglicht auch die neue Fokusberatung, mit der erste Maßnahmen aufgezeigt und durchgeführt werden. Auch die neuen Potenzialstudien in den Bereichen Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung zeigen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen auf. Zudem wurde die Kommunale Netzwerke Richtlinie, die den Austausch von Know-how und Erfahrungen zwischen kommunalen Akteuren unterstützt, in die neue Kommunalrichtlinie integriert.

 

Zukünftig sollen Umwelt- und Energiemanagementsysteme gefördert werden, um die kommunale Infrastruktur klimafreundlicher zu gestalten.
Zukünftig sollen Umwelt- und Energiemanagementsysteme gefördert werden, um die kommunale Infrastruktur klimafreundlicher zu gestalten.

Kommunale Infrastruktur: energieeffizienter gestalten

Im Bereich der kommunalen Infrastruktur fördert das BMU weiterhin die hocheffiziente Außen- und Straßen- und Innenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen.

Neu ist, dass Umwelt- und Energiemanagementsysteme gefördert werden, um die kommunale Infrastruktur klimafreundlicher zu gestalten.

In der Abfallentsorgung wird künftig die Sammlung von Garten- und Grünabfällen sowie der Neubau von Bioabfallvergärungsanlagen finanziell unterstützt und im Abwasser- und Trinkwasserbereich können zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden. Die bewährte Förderung der aeroben in-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien bleibt in der neuen Richtlinie enthalten.

Auch im Bereich Mobilität fördert das BMU sowohl neue als auch bewährte Maßnahmen. So wird erstmals die Nutzung und Beschaffung smarter Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung finanziell unterstützt. Um den Radverkehr zu stärken, sind Radwege förderfähig, ebenso Fahrradparkhäuser und Mobilitätsstationen. Darüber hinaus können unter anderem Radwege mit adaptiver Beleuchtung ausgestattet, Wegweisungssysteme und frei zugängliche Radabstellanlagen errichtet werden.

Bei Fragen zur Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie und anderer Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU.

Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Die neue Kommunalrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

 

Zum 1. Januar 2019 baut das Bundesumweltministerium die Förderung für Klimaschutzmaßnahmen in Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der Kommunalrichtlinie stark aus.
Zum 1. Januar 2019 baut das Bundesumweltministerium die Förderung für Klimaschutzmaßnahmen in Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der Kommunalrichtlinie stark aus.

 

 

Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Urbanistik in Berlin
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin

Tel.: +49 (0)30 39001-170
Fax: +49 (0)30 39001-180

E-Mail: skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunen

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10969 Berlin

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