Swissbit nutzt dafür selbstentwickelte Flash-Speicher – also USB-Sticks oder SD-Karten – mit Verschlüsselungssoftware, Krypto-Chips und sogenannten Secure Elements zur eindeutigen Authentifizierung. Die Kernvorteile liegen auf der Hand, da Hardwarelösungen immer sicherer als reine Softwarelösungen sind. Gleichzeitig lässt sich alles über eine einfache Standardspeicherschnittstelle nutzen. Viele manipulationssichere und nur nach Passworteingabe auslesbaren Aufnahmen von Bodycams der Polizei funktionieren so.

Als einziger europäischer Hersteller für Flash-Speicher und Security-Produkte fertigt das Unternehmen in einer eigenen Fabrik in Berlin. Die Kompetenz für innovative hardwarebasierte Security-Produkte ergänzte die traditionelle Führungsposition, die sich das Unternehmen mit industrietauglichen Speicherprodukten für Anwendungen, in denen handelsübliche Flash-Speicher nicht langlebig und robust genug sind, erarbeitet hat.

Swissbit TSE ist steckbar und kann somit einfach integriert werden. Bestehende Kassensysteme lassen sich problemlos nachrüsten.
Swissbit TSE ist steckbar und kann somit einfach integriert werden. Bestehende Kassensysteme lassen sich problemlos nachrüsten.

Pflicht zur manipulationssicheren Kassenaufzeichnung

Ganz aktuell sorgt das Münchner Unternehmen bei einem besonderen Problem für wichtige Updates. Denn ab dem 1. Januar 2020 ist die manipulationssichere Kassenaufzeichnung in Registrierkassen vorgeschrieben. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen macht auch bei öffentlichen Einrichtungen keine Ausnahme. Das Thema ist wenig bekannt, weil es scheinbar nur die Hersteller von Kassensystemen betraf.

Alle neuen Kassensysteme müssen ab 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur manipulationssicheren Aufzeichnung von Kassendaten enthalten. Allerdings müssen auch bestehende Registrierkassen bis 2022 nachgerüstet sein. Trotzdem können auch bereits bestehende Kassensysteme bereits ab Januar 2020 betroffen sein, falls es sich um ein PC-basiertes Kassensystem handelt. Für diese Systeme gilt die Fristverlängerung bis 2022 nämlich nicht.

Verantwortlich für die Verwendung eines sogenannten Fiskalspeichers in der Kasse ist der Nutzer. Das bedeutet, dass alle Kassen in kommunalen Einrichtungen umgerüstet werden müssen. Auch dann, wenn – wie im Museum oder im Theater – keine Umsatzsteuer erhoben wird. Wer PC-basierte Kassensysteme im Einsatz hat, sollte bei seinem Anbieter nach einer Lösung zur Fiskalisierung fragen, um zeitnah eine Anpassung an die neuen Vorschriften zu erhalten. Die Chancen stehen gut, dass es einfach zu installierende Updates gibt, da Swissbit mit dem Großteil der Kassenhersteller laufend im Gespräch ist.

Swissbit AG

Industriestrasse 4

CH - 9552 Bronschhofen

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