Zukunft Altbau, finanziert vom Umweltministerium Baden-Württemberg, erklärt, dass unterschiedliche Dämmstärken für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke notwendig sind. Das Gebäudeenergiegesetz gibt Mindestanforderungen vor, die überschritten werden müssen, um eine Förderung von bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit zu erhalten. Eine stärkere Dämmung ist empfehlenswert, da staatliche Fördermittel die zusätzlichen Materialkosten decken und die Heizkosten langfristig reduziert werden.

 

Eine unzureichende Dämmung führt zu hohen Heizkosten durch unnötige Wärmeverluste im Haus. Eine umfassende Dämmung kann bis zu zwei Drittel des Heizenergiebedarfs einsparen und den Wohnkomfort erhöhen sowie die Schimmelgefahr reduzieren.

 

Wer sein Haus nachträglich dämmen lassen möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für die einzelnen Bauteile vor, wie gut der Dämmstandard sein muss. Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert gibt an, wie viel Wärme maximal nach außen abgegeben werden darf. Der U-Wert für die Dämmung von Fassaden alter Gebäude vor 1984 sollte höchstens 0,24 W/(m2K) betragen, was ca. 12-14 cm Dämmstärke mit Polystyrol als gängigem Material entspricht.

 

Hauseigentümer sind verpflichtet, die gesetzlichen Werte einzuhalten und zu dämmen, auch wenn sie nur den Außenputz der Fassade erneuern. Bei Gebäuden, die nach 1984 errichtet wurden, sind keine gesetzlichen Vorgaben bei einer nachträglichen Dämmung einzuhalten. Empfohlen wird eine Dämmung auf den heutigen Standard mit einem U-Wert von 0,20 W/(m2K) oder besser. Eine bessere Dämmung lohnt sich wegen der finanziellen Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude.Zum anderen spart man langfristig Heizkosten.

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