Fachleute sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung höher ist.

Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld winkt. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.

Für mittelgroße Hausdachanlage 10.000 Euro Zuschuss möglich

Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall. Für eine Photovoltaikanlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge 10.000 Euro.

Zuschuss möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. „Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.

Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch

Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.

Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Solarstromanlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG- Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.

Fachleute fragen lohnt sich

Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, bei der Entscheidungsfindung Fachleute zu Rate zu ziehen. Qualifizierte Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeenergieberater können beurteilen, ob im Einzelfall die Einspeisevergütung oder die BEG-Förderung besser ist. Entscheiden sich die Hauseigentümer für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage im Rahmen einer energetischen Sanierung, ist eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch. Auch sie wird finanziell gefördert.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de

Symbolbild zum Thema Lesen was Kommunen bewegt.

Ihr Kommunalmagazin KOMMUNALtopinform

Kommunal, genau das ist unser Thema. Lesen, was Kommunen bewegt – unser Slogan. Auf dieser Seite informieren wir die öffentliche Verwaltung im gesamten deutschsprachigen Raum über aktuelle und interessante Themen im kommunalen Bereich. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Bayern erhalten zusätzlich vierteljährlich das Kommunalmagazin. An nahezu alle Kommunen dieser beiden Bundesländer wird die Printausgabe versendet.

mehr Informationen zur Print-Ausgabe
Push-Benachrichtigungen aktivieren Ok Nein, danke