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BVK Bayerische Versorgungskammer

Die BVK Bayerische Versorgungskammer ist die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Kommunen in Bayern und die betriebliche zusätzliche Altersvorsorgeeinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Die Mitarbeiter sind über ihren Arbeitgeber in der Zusatzversorgung versichert. Die Arbeitgeber müssen allerdings Mitglied der BVK sein. Über den Beratungsservice der BVK können sich die Arbeitgeber ausführlich darüber informieren. Die BVK ermittelt den Beratungsbedarf für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft schließt der Arbeitgeber mit der Zusatzversorgungskasse gleichzeitig einen Gruppenversicherungsvertrag für seine versicherungspflichtigen Beschäftigten ab. Die Leistungen der Zusatzversorgung umfassen eine Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente und Leistungen für Hinterbliebene.

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