Hintergrund des Besuchs war, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg nunmehr die erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in Deutschland ist. Minister Guido Wolf sagte: „Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz. Baden-Württemberg ist damit seiner Vorreiterrolle abermals gerecht geworden“.

Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter sagte: „In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestand eine besondere Aufgeschlossenheit für die Einführung der elektronischen Akte, weil wir aus unser täglichen Arbeit wissen, dass sich der technische Wandel in Wirtschaft und Verwaltung nicht aufhalten lässt. Es war unser Bestreben, von Anfang an bei der Entwicklung der elektronischen Akte in der Justiz mitzuwirken.

Die elektronische Akte soll ein Arbeitsmittel werden, das für die Belange der Justiz maßgeschneidert ist.“ Besonders augenfällig werden die Vorteile der elektronischen Akte in den mündlichen Verhandlungen: Alle Sitzungssäle sind mit großen Bildschirmen ausgestattet, auf denen die Richter Dokumente anzeigen können. Ebenso können dort Inhalte juristischer Datenbanken angezeigt oder Vergleichsvereinbarungen gemeinsam entworfen werden.

Hierdurch wird der Ablauf der mündlichen Verhandlung vereinfacht und die Qualität der juristischen Arbeit weiter verbessert. Darüber hinaus ermöglicht die elektronische Akte neue Formen der Heimarbeit, was auch die Familienfreundlichkeit der Justiz weiter verbessert. Die jederzeitige Verfügbarkeit der elektronischen Akte macht das zeitweise Arbeiten im Homeoffice ohne weiteres möglich.

Minister Guido Wolf: „Die elektronische Akte gibt uns die Flexibilität, die wir als attraktiver Arbeitgeber für moderne Arbeitsmodelle brauchen. Beispielsweise trägt die Heimarbeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.“

In der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind derzeit 360 Richter, Rechtspfleger sowie Servicekräfte tätig. Sie bearbeiten jährlich rund 38.000 Verfahren.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte und Behörden aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ihre Schriftsätze elektronisch bei Gericht einreichen. Rechtzeitig vorher soll die elektronische Akte bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt werden. Spätestens im Jahr 2026 müssen bundesweit alle Gerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet sein.

 

Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Dr. Eberhard Natter (links), und Justizminister Guido Wolf (rechts) informierten sich im Frühjahr in Reutlingen bei Arbeitsgerichtsdirektorin Dr. Betina Rieker und ihren Mitarbeitern über die Arbeit mit der elektronischen Akte.
Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Dr. Eberhard Natter (links), und Justizminister Guido Wolf (rechts) informierten sich im Frühjahr in Reutlingen bei Arbeitsgerichtsdirektorin Dr. Betina Rieker und ihren Mitarbeitern über die Arbeit mit der elektronischen Akte.

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