Um die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu stärken, werden kleine und mittelständische Unternehmen gezielt in deren Innovationsreichtum unterstützt. Innovative und kreative Ideen beginnen meist im Kleinen. Damit diese auch umgesetzt und etabliert werden können, fördern wir als Land unsere innovationsorientierten Unternehmen im Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (02. Februar) in Stuttgart.

 

Die Förderung richtet sich an kleine KMUs

 

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an kleine und mittelständische innovationsorientierte Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Bewerbungen für die Förderlinie im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune noch bis einschließlich Montag, den 28. Februar 2022 eingereicht werden.

 

„Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umweltschonender und klimafreundlicher gestalten, in den Fokus gestellt werden. ‚Spitze auf dem Land!‘ ermöglicht es den Unternehmen, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und schnell zu produzieren. Dies ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen

 

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!

 

Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000°Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

 

In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 31 Unternehmen. Davon wurden 19 Projekte zur Förderung mit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.

Symbolbild zum Thema Lesen was Kommunen bewegt.

Ihr Kommunalmagazin KOMMUNALtopinform

Kommunal, genau das ist unser Thema. Lesen, was Kommunen bewegt – unser Slogan. Auf dieser Seite informieren wir die öffentliche Verwaltung im gesamten deutschsprachigen Raum über aktuelle und interessante Themen im kommunalen Bereich. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Bayern erhalten zusätzlich vierteljährlich das Kommunalmagazin. An nahezu alle Kommunen dieser beiden Bundesländer wird die Printausgabe versendet.

mehr Informationen zur Print-Ausgabe