Die steigende Nachfrage seitens der öffentlichen Hand ist für Peter Schneider, Geschäftsführer des Gebrauchtsoftware-Händlers usedSoft, leicht nachvollziehbar: „Auf Behörden und Kommunen lastet heute ein enormer Finanzdruck. Mit Gebrauchtsoftware kann die öffentliche Verwaltung ihre IT-Kosten deutlich senken.“ Über 720 Behörden, Städte und Gemeinden zählt usedSoft zu seinen Kunden, darunter beispielsweise die Datenzentrale Baden-Württemberg sowie die Städte Nürnberg und Fürth.

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"Mit Gebrauchtsoftware kann die öffentliche Verwaltung ihre IT-Kosten deutlich senken", weiß usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider.

Nach EU-Vergaberecht ist die öffentliche Hand verpflichtet, sich bei Ausschreibungen für den günstigsten Anbieter zu entscheiden. Und das ist in der Regel usedSoft. Rechtlich ist die Lage ebenso klar: Der Europäische Gerichtshof erklärte im Jahr 2012 den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig. Erst kürzlich hat zudem die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster einen Beschluss gefällt, der zusätzliche Sicherheit schafft: Die Kammer stellt darin klar, dass Kommunen und Behörden ohne Bedenken mit dem Kauf gebrauchter Software Steuergelder sparen können beziehungsweise müssen: Gebrauchte Software muss in die Ausschreibung aufgenommen  und bei der Entscheidung über die Vergabe berücksichtigt werden.

 

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