Konformitätsleitfaden für stationäre Wasserstoffanlagen
im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Um den zuständigen Behörden bei Genehmigung und Überwachung eine Hilfestellung in Bezug auf CE-Konformitätserklärungen zu geben, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die TÜV SÜD-Experten mit der Erstellung eines entsprechenden Leitfadens beauftragt.
Der Leitfaden enthält eine kompakte Darstellung der verschiedenen Technologien stationärer Wasserstoffanlagen, der relevanten Richtlinien, Verordnungen und Normen sowie des euro-päischen CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und der damit verbundenen Zuständigkeiten. „Mit der Konformitätserklärung und dem CE-Kennzeichen übernimmt ein Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt mit den relevanten Vorgaben der Europäischen Union übereinstimmt“, erklärt Dr. Gallinger. In bestimmten Anwendungsbereichen einzelner Richt-linien wie der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (mit Ausnahme von Modul A) muss zudem eine notifizierte Stelle in das Konformitätsverfahren des Herstellers eingebunden werden.
TÜV SÜD verfügt über weitreichende Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Gebiet der Was-serstofftechnologien und begleitet die gesamte H2-Wertschöpfungskette von der Herstellung, über die Speicherung und den Transport bis zur Anwendung in den verschiedensten Bereichen
(https://www.tuvsud.com/wasserstoff).
Leitfaden zum Download
Der „Konformitätsleitfaden für stationäre Anlagen der Wasserstofftechnologie“ bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Download an.