Die Sanierung von Brückenbauwerken umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und in der Nutzung sowie alle Maßnahmen, die der Ausbesserung und Sanierung von Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen dienen. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, die in der Baulast der Kreise und Gemeinden stehen.

Unter Sanierung ist dabei auch die Modernisierung von Brücken nach dem heutigen Stand der Technik und bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch der Ersatzneubau zu verstehen. Die Zuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent gewährt.

Anträge können jeweils zum 15. April 2018 und 15. April 2019 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Antragsunterlagen stehen elektronisch unter: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Foerderungen/ zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Um den Sanierungsstau in Städten, Gemeinden und Kreisen in Baden-Württemberg abzubauen hat das Land für die Kommunen einen Fonds eingerichtet, in dem von 2017 bis 2019 422 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind zehn Prozent der Mittel, die das Land nach der Landeshaushaltsordnung für den Abbau impliziter oder expliziter Schulden verwenden muss. 80 Prozent der Mittel fließen in die Sanierung von Schulen, 20 Prozent in die Sanierung von Brücken.

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