Parallel zum TVöD ändern sich die Bezüge der Beamten. Diese können zwar nicht in Form von Streiks oder Tarifverhandlungen ihren Forderungen Nachdruck verleihen, doch obligatorisch richten sich die Beamtenbesoldungen nach den Ergebnissen der TVöD. Gemäß der Vereinbarungen der letzten Tarifrunde bedeuten die tatsächlichen Erhöhungen nun Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst, beim Bund und in Kommunen bei bis zu 16,9 Prozent mehr Gehalt ab März 2024.

Was im Bereich Entlohnung ganz still am Rande passierte, wird vor allem die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst aus den Neuen Bundesländern freuen: Das oft kritisierte Ost-West-Gefälle bei den einzelnen Entgeltgruppen ist mittlerweile nahezu ausgeglichen. Außer beim TVöD-L – also dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – gibt es keine Unterschiede mehr bei den Arbeitsbedingungen in Ost und West.

„Bei der Analyse der neuen Tarifverträge für unsere umfassende TVÖD-Onlineübersicht fiel uns auf, dass die Unterschiede zwischen Ost und West knapp 35 Jahre nach der Wiedervereinigung nun endlich Geschichte sind“, erklärt Andreas Bogen, Geschäftsführer der Opportuno GmbH und einer der beiden Mitbegründer des Spezial-Stellenportals Jobs-beim-Staat.de. „Während überall nur die letzten Anpassungen der Entlohnung thematisiert wurden, möchten wir an dieser Stelle auch auf diese positive Entwicklung beim TVöD hinweisen.“

Übrigens: Neben den Gehältern im öffentlichen Dienst haben sich auch die dafür notwendigen Arbeitszeiten in Ost und West auf einem gemeinsamen Niveau eingependelt. Damit scheint der Angleich aller wesentlichen Arbeitsbedingungen vollzogen zu sein.

Eine umfassende Übersicht der Tarifverträge im öffentlichen Dienst hat Jobs beim Staat unter folgendem Link zusammengefasst und mit interessanten Zusatzinformationen versehen: jobs-beim-staat.de/tvoed

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