Bei größeren Projekten steht die staatliche Spezialbank LfA kommunalen Unternehmen zudem als Partner in Konsortialfinanzierungsrunden zusammen mit anderen Banken zur Seite.

 

Basisangebot und Spezialprogramme Energie und Breitband

Das Basisangebot der LfA zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen ist der Infrakredit Kommunal. Gefördert werden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlichem Personennahverkehr, die Wasserversorgung, die Entsorgung, also beispielsweise der Bau einer Kläranlage, die allgemeine Energieeinsparung oder die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger. Das gleiche gilt für Investitionen in die touristische Infrastruktur, in Wissenschaft, Technik und Kulturpflege sowie nicht umlagefähige Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen.

Bei Energie- und Breitbandprojekten stehen den Kommunen die Spezialprogramme Infrakredit Energie und Infrakredit Breitband zur Verfügung. Mit dem Infrakredit Energie bietet die LfA eine zinsgünstige Finanzierung für die Umstellung auf erneuerbare Energieträger (ohne EEG-Anlagen). Maßnahmen der allgemeinen Energieeinsparung können gefördert werden, wenn die Investition zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent führt.

Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die LfA das Zuschussprogramm des Freistaats Bayern auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie beziehungsweise der Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie. Mit dem Förderkredit kann der über den Zuschuss hinausgehende Eigenanteil der Gemeinde mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten finanziert werden.

 

Konditionen, persönliche Beratung und direkte Beantragung

Antragsberechtigt im Förderangebot für Kommunen sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände. Die Darlehen sind mit Laufzeiten von zehn, 20 und 30 Jahren langfristig ausgerichtet und bieten viele weitere Vorteile. So haben die Kommunen die Möglichkeit, je nach Laufzeit bis zu fünf Tilgungsfreijahre in Anspruch zu nehmen. Der Finanzierungsanteil der LfA beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen bei Krediten bis zwei Millionen Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Krediten über zwei Millionen Euro. Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind im Infrakredit Kommunal und Infrakredit Energie nicht förderfähig.

 

Finanzierungen zusätzlicher Investitionsbereiche, in denen die LfA nicht tätig ist, bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt unter www.bayernlabo.de/bayerische-kommunalkunden).

Beantragt werden die Förderkredite direkt bei der LfA. Bei Fragen steht interessierten Kommunen das Team Infrastrukturfinanzierung der LfA telefonisch (089/2124 1505) oder per E-Mail (infra@lfa.de) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen unter:

www.lfa.de/infrastruktur

 

LfA Förderbank Bayern

Königinstraße 17

80539 München

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