KOMMUNALtopinform: Herr Bauer, was ist von den Folgen der Flut aus 2013 noch zu sehen?

Thomas Bauer: Von den Schäden lässt sich kaum etwas oder nur mehr sehr wenig erahnen. Extreme Schadensfälle wurden abgerissen, dort gibt es noch Baustellen. Außerdem existieren Großbaustellen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Vielerorts werden Spundwände eingelassen, Deiche erweitert oder neu errichtet, Polderanlagen, Wehre und Ausgleichsbecken gebaut.

 

Welche Konsequenzen hatte das Hochwasser für Hausbesitzer und ihre Heizsysteme?

Bauherren in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten müssen schon seit 1999 ihre Heizsysteme nach entsprechenden Gesichtspunkten wählen. Der Einsatz wassergefährdender Stoffe wie zum Beispiel Heizöl ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Deshalb kommt jetzt verstärkt Flüssiggas zum Zug.

 

Wo zum Beispiel?

In Mariaposching bei Deggendorf bauten wir nach der Hochwasserkatastrophe ein kommunales Flüssiggasnetz mit 34 Anschlüssen auf, das auch einen Edeka-Markt versorgt. Dadurch konnten 34 Brennstoff-Läger (in erster Linie für Heizöl) durch ein zentrales, sicheres Brennstoff-Lager ersetzt werden.

 

Wie sieht die Sicherung eines Flüssiggastanks gegen Hochwasser aus?

Unterirdische Tankanlagen für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gibt es in drei gängigen Größen. Sie werden mit einer speziellen Auftriebssicherung geschützt, die dem 1,3-Fachen der maximalen Auftriebskraft standhält.

 

In den bayerischen Hochwassergebieten gab es eine Umrüstungsfrist, die bei den Bürgern für viel Ärger sorgte: Heizungsanlagen mussten bis 30. Juni 2015 hochwassersicher sein. Wurde diese Frist verlängert?

Nach wie vor beschäftigen sich Bauherren mit besagter Sicherung oder Heizungsumstellung. Hier wird scheinbar von Fall zu Fall eine Fristverlängerung gewährt, ebenso wird dies von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Generell ist zu sagen, dass ein humaner Umgang mit den betroffenen Bürgern stattfindet, es gibt hier keinen übermäßigen Druck.

 

Bekommen Hausbesitzer in Überschwemmungsgebieten außer den üblichen Zuschüssen von KfW und anderen Fördereinrichtungen eine zusätzliche Hilfe zur Umrüstung ihrer Heizsysteme?

Eine spezielle Hilfe zur Heizungsumrüstung in solchen Gegenden ist uns nicht bekannt. Es gibt die KfW-Förderung zur Heizungssanierung, entweder einen zinsgünstigen Kredit oder zehn Prozent Kostenzuschuss. Dazu brauchen Interessenten die Hilfe eines beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelisteten Energieberaters. Beim Hochwasser 2013 wurden bis zu 80 Prozent der Sanierungskosten vom Land Bayern übernommen.

 

Können Betroffene auch in Zukunft mit einer großzügigen Unterstützung rechnen?

Wir sind uns sicher, dass viele Schadensfälle bei einem erneuten Hochwasserschaden sowohl vonseiten der Regierung als auch von der jeweiligen Versicherung nicht mehr so kulant betrachtet werden wie in der Vergangenheit. Kein Hochwasserbetroffener kann im erneuten Fall behaupten, er hätte von nichts gewusst.

 

Wie ist Ihre persönliche Einschätzung der Lage?

Wir bezweifeln, ob tatsächlich überall eine Sicherung der wassergefährdenden Stoffe erfolgt ist. Speziell bei Gewerbe und Industrie sowie im landwirtschaftlichen Bereich gibt es sicher noch großen Handlungsbedarf.

 

Was ist der Grund dafür?

Meiner Meinung nach gibt es für manche Bauherren zu spärliche Informationen vonseiten der Landratsämter und Kommunen. Viele Bauherren vertreten die Ansicht, solange sie nicht vom Landratsamt angeschrieben werden, sei alles in Ordnung. Das führt zu Fehleinschätzungen: Dann kommt nicht die optimale, sondern eher die vermeintlich günstigere Lösung beim Heizungssystem zum Einsatz. Nach wie vor sind wir sicher, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht und dies vielen Betroffenen nicht klar ist.

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Thomas Bauer, Außendienstmitarbeiter und Energieeffizienzberater bei Tyczka Totalgaz, ist Spezialist in Sachen Flüssiggas und Hochwasser.

 

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