Die grundlegendste Definition von Parkour ist die effiziente und elegante Fortbewegung durch den Raum ohne Unterstützung von Hilfsmitteln. Parkour ist in erster Linie nicht geprägt vom „Kick“, der aus dem Risiko resultiert. Vielmehr setzt sich der Traceur, so nennt man den „Sportler“, mit einem hohen Anspruch an Kreativität mit seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten auseinander. Ziel dabei ist es, den Körper zu fordern, ihn aber nicht zu überfordern.

Für eine Ausübung in einem sicher geplanten Umfeld stellen immer mehr Städte und Gemeinden Parkoureinrichtungen bereit, die überwiegend aus Beton und Stahlelementen erstellt werden.
Seit 2017 ist die DIN EN 16899 „Parkoureinrichtungen“ aktiv. Geschäftsführer Andreas Bast ist als Mitglied des europäischen Normungsausschusses und Arbeitsgruppenleiter des nationalen Ausschusses vom ersten Tag an aktiv an der Ausarbeitung beteiligt.

Das Gesamtpaket für X-MOVE Parkoureinrichtungen umfasst also Planungen und statische Berechnungen auf Grundlage der Norm sowie hochwertige, individuelle Ausführungen, welche immer die jeweiligen Anforderungen der Nutzer berücksichtigt.

Parkour-Anlage noch im Bau auf der BUGA 2023 in Mannheim
Parkour-Anlage noch im Bau auf der BUGA 2023 in Mannheim

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