Pop-up-Maßnahmen für den Fußverkehr
Mehr Sicherheit und Lebensqualität auf kurzem Weg
Fußgängerinnen und Fußgänger sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden und zugleich diejenigen, die am meisten von ruhigerem, sichererem Straßenverkehr profitieren. Trotzdem wurde der Fußverkehr über Jahrzehnte vernachlässigt – und wird es auch heute noch. Dabei bieten Pop-up-Maßnahmen Kommunen die Möglichkeit, das zu ändern: schnell, günstig und ohne Tiefbau.

Mit einfachen Mitteln, wie Markierungen, Pollern, Pflanzkübeln oder Sitzgelegenheiten, lassen sich Straßenräume innerhalb weniger Tage verändern. So entstehen sichere Querungen, breitere Gehbereiche und Orte, an denen sich Menschen gerne aufhalten. Der große Vorteil: Die Maßnahmen können getestet, angepasst und bei Erfolg verstetigt werden.
Was die StVO-Novelle ermöglicht…
Auch wenn die StVO-Novelle vom Herbst 2024 in vielen Bereichen nicht die erhofften Verbesserungen gebracht hat: Einige Maßnahmen für den Fußverkehr sind seit der Reform leichter anzuordnen. Andere Spielräume wiederum hatten Kommunen schon vorher, aber sie wurden nur selten genutzt. Der neue Leitfaden „Pop-up-Maßnahmen für die Mobilitätswende“ der Deutschen Umwelthilfe erklärt die ganze Bandbreite an Möglichkeiten und bündelt rechtliche Grundlagen, technische Hinweise und kommunale Beispiele.

Einfacher ist seit der StVO-Reform die Einrichtung von Zebrastreifen. Der Nachweis einer „qualifizierten Gefahrenlage“ oder einer bestimmten Anzahl an Überquerungen ist nicht mehr nötig. Entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. Auch Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen lässt sich jetzt einfacher anordnen, wenn sich dort Schulwege, Spielplätze oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung befinden.
Erleichtert wurde außerdem die Ausweisung von verkehrsberuhigten (Geschäfts-) Bereichen, die mit Tempo 20, weniger Durchgangsverkehr und mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger zu lebendigen Quartieren beitragen.
…was schon vorher möglich war…
Auch unabhängig von der StVO-Reform gibt es zahlreiche Optionen, mit denen Kommunen schnell aktiv werden können. Besonders wirkungsvoll ist die Umgestaltung von Kreuzungen, um die Sicherheit an Einmündungen zu erhöhen. In Berlin-Mitte wurden in den vergangenen Jahren rund 50 Kreuzungen neugestaltet: Die gesetzlich vorgeschriebenen Parkverbote auf mindestens 5 Metern vor Kreuzungen wurden mit Pollern gesichert und zu Stellflächen für Fahrräder und Begrünung umgenutzt. Durch Gehwegvorstreckungen wurde die Querungsdistanz für den Fußverkehr verkürzt und so die Sicherheit und Übersichtlichkeit erhöht.

Ein weiteres Beispiel sind Teileinziehungen, mit denen sich Straßen dauerhaft vom Kfz-Verkehr befreien lassen. So können Städte beispielsweise Schulzonen schaffen, in denen Bring- und Holverkehr ausgeschlossen ist. In Berlin wurde mit der Schulzone Singerstraße und Scharnweberstraße auf Grundlage des Straßenrechts erfolgreiche Projekte umgesetzt.
Auch die Umgestaltung von Parkflächen gehört zu den wirksamsten und kostengünstigsten Pop-up-Maßnahmen. Wenn Parkplätze in Sitzbereiche, Begrünungen oder Radabstellanlagen umgewandelt werden, entstehen innerhalb weniger Tage Orte, die das Stadtklima verbessern, die Aufenthaltsqualität erhöhen und Begegnung ermöglichen.

…und was noch zu tun bleibt.
Gleichzeitig ist klar, dass im Straßenverkehrsrecht noch eine Menge zu tun bleibt, um den Kommunen eine echte Mobilitätswende zu ermöglichen: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, die Verankerung der Vision Zero als verbindliches Ziel im Straßenverkehrsgesetz, eine digitale Parkraumkontrolle und die Entbürokratisierung des Paragraphendschungels der StVO.
Bis es so weit ist, helfen Pop-up-Maßnahmen als strategischer Ansatz. Sie ermöglichen Kommunen, mit kleinen Schritten wie Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Kreuzungsumbauten eine große Wirkung zu erzielen – rechtssicher, kostengünstig und flexibel.
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell











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