Einschlägige Bestimmungen sind dafür von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 214-059) und von der SVLFG (VSG 4.2.) festgelegt.

Die fachliche Eignung kann man ausschließlich durch definierte Kurse erreichen. Diese Kurse sind in die Module A, B, C und D eingeteilt. Die Ausbildungsdauer an einer anerkannten Ausbildungsstätte dauert für die Module A und C jeweils zwei Tage und für die Module B und D jeweils drei Tage. Modul A und B entsprechen dem AS Baum I, Modul C und D entsprechen dem AS Baum II. AS steht für Arbeitssicherheit.

Für Arbeiten im Bauhof oder der Park- und Gartenpflege gilt Modul A als Mindestanforderung und berechtigt zum Arbeiten mit der Motorsäge am liegenden Holz und der Fällung von Schwachholz bis 20 Zentimeter Durchmesser. Die AS-Baum-II-Qualifikation bietet aufbauend die fachliche Qualifikation zum Arbeiten an Bäumen mit der Hubarbeitsbühne.

Die Deula Baden-Württemberg (Mitglied im Bundesverband der Deutschen Lehranstalten für Agrartechnik) bietet fünf Kurse an, darunter auch einen speziellen Motorsägen-Kurs für Feuerwehrleute.

Nach Möglichkeit sollte zu den Kursen eine Motorsäge mit Betriebsanleitung und eine vollständige persönliche Schutzausrüstung mitgebracht werden, bestehend aus Schnittschutzhose, Schnittschutzjacke, Schnittschutzschuhe und Helmkombination.

 

Weitere Informationen hierzu gibt es unter:

www.msk.deula-bw.de

 

 

Für kommunale Arbeiten im Bauhof oder der Park- und Gartenpflege ist das Modul A die Mindestanforderung und berechtigt zum Arbeiten mit der Motorsäge am liegenden Holz und der Fällung von Schwachholz bis 20 Zentimeter  Brusthöhendurchmesser des Stammes.

DEULA Baden-Württemberg gGmbH

Hahnweidstraße 101

73230 Kirchheim unter Teck

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